22.06.2017 21:57:56

Allg. Zeitung Mainz: Bitter / Kommentar zum Implantate-Urteil / Von Reinhard Breidenbach

Mainz (ots) - Wenn dich in USA ein Kellner mit heißem Kaffee verbrüht, hast du gute Chancen auf einen gewaltigen Batzen Geld. In Deutschland muss es dir schon wirklich dreckig gehen - und das Verschulden des Schädigers muss dem Gericht als eklatant ins Auge springen. Zudem hat es der Schädiger, wenn er ein Unternehmen ist, in den USA weit schwerer als in Deutschland, ungeschoren davon zu kommen. Das alles heißt nicht, dass das Rechtsverständnis in den USA über jeden Zweifel erhaben wäre. Aber wahr ist, dass es Geschädigte vor deutschen Gerichten oft bitter schwer haben. Dass im jetzt entschiedenen Fall eine Frau, die Opfer minderwertiger Brustimplantate wurde, nicht deren kriminellen Hersteller verklagte, sondern den TÜV, der die Implantate prüfte, liegt an einem verteufelten Umstand, der sehr oft anzutreffen ist: Das Unternehmen, das den Schaden verursacht hat, meldet vorsichtshalber Konkurs an, verantwortliche Personen sind im Gefängnis, mittellos oder beides. Da ist nichts zu holen. Bitter für die Geschädigten. Segensreich wären da Hilfsfonds. Aber die Neigung, solche einzurichten, ist begrenzt; deshalb müssen da neue, verbraucherfreundliche Regelungen her. Ein zweiter Punkt in der aktuellen Causa ist nicht minder gravierend und irritiert zudem gewaltig: Der Bundesgerichtshof legt für die Prüfungspflicht des TÜV einen Maßstab an, der das absolute Gegenteil von streng ist, man könnte sagen: lasch. Und nur mit diesem Maßstab lässt sich ein Urteil erreichen, das da heißt: Der TÜV hat seine Pflicht getan. Dass Opfer das als zutiefst ungerecht empfinden, leuchtet ein.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

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