07.12.2018 09:33:44
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AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg kritisiert mangelhafte Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
Die Frage nach dem Kindergeld. Und: Wie gründlich will der Gesetzgeber es wirklich wissen?
"Allerdings - wenn es sich um Minderjährige handelt, dann besteht doch grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld?", führt Sänze weiter aus. "Hierzu lautet die wörtliche Antwort der Landesregierung: 'Der Anspruch auf Kindergeld ist ein Anspruch der Eltern eines Kindes. Der Anspruch der Eltern ist nicht davon abhängig, ob ihr Kind verheiratet ist.' Zwar können Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern das Kindergeld bekommen und nicht der Ehepartner. Jedoch kann ein volljähriges Kind, das in einem eigenen Haushalt lebt, das Kindergeld auf entsprechenden Antrag hin auch selber ausgezahlt bekommen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass wir hier in eine Situation kommen können, in der der deutsche Staat gewissermaßen de facto den in manchen Kulturen üblichen Brautpreis in Form von Kindergeld aufbringt, und dieser Frage sollte nachgegangen werden." Auch sonst scheint das Gesetz eher demonstrativen Charakter zu haben: Ist eine Minderjährigen-Ehe einmal durch Eintritt der Volljährigkeit institutionalisiert, dann zieht sich der Gesetzgeber de facto selber zurück. Nach dem Gesetz erlischt das behördliche Interesse, sobald das verheiratete Mädchen volljährig wird oder glaubhaft macht, die Ehe fortführen zu wollen. Damit eine Person 'zu erkennen gibt, dass sie die Ehe fortsetzen will, [ist] eine ausdrückliche Bestätigung nicht erforderlich, es genügt jedes schlüssige Verhalten, durch das der Ehegatte nach Wegfall des Aufhebungsgrundes zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will.' "Mit anderen Worten: Wenn die im Ausland als Minderjährige verheiratete und hierher mitgebrachte Ehefrau - ob nun gewollt oder ungewollt - als Volljährige in Deutschland ihrem Mann nicht davonläuft, ist für den Gesetzgeber alles in Ordnung. Hinter die Fassade der Parallelgesellschaft sieht der Gesetzgeber nicht! Dies dürfte Absicht sein, denn die Frauenhäuser sind nicht zuletzt dank importierten Leids voll genug", so der AfD-Abgeordnete abschließend.
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Pressekontakt: Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ. Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Konrad-Adenauer-Straße 3 70173 Stuttgart Telefon: +49 711-2063 5639 Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de
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