07.06.2019 20:44:47

AfD klagt erneut gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

FRANKFURT (Dow Jones)--Nach der erfolgreichen Klage wegen der Bezeichnung als "Prüffall" zieht die AfD wieder in einem Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Gericht. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln dem Berliner Tagesspiegel auf Nachfrage bestätigt. Die Partei wende sich diesmal gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zur Partei intern offen zu legen.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll es dem BfV nun untersagt werden, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen. Die AfD rüge eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. schreibt die Zeitung. Der Eilantrag (Az.: 6 L 830/19) sei im April eingereicht worden, eine Entscheidung sei noch nicht absehbar.

"Wir sehen hierin eine rechtswidrige, weil deutlich unverhältnismäßige Maßnahme, die zudem unsere Mitglieder und künftigen Mitglieder abschrecken könnte", teilte ein AfD-Sprecher dem Tagesspiegel mit. Eine "verdachtsunabhängige und anlasslose Anfrage" allein wegen der Mitgliedschaft sei viel zu weitgehend. Das Amt sei Anfang April abgemahnt und eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Lösung aufgezeigt worden. "Dem hat sich das BfV aber verschlossen."

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/sha/cln

(END) Dow Jones Newswires

June 07, 2019 14:44 ET (18:44 GMT)

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