30.03.2017 05:01:00

3. Piste - Kritik an Ablehnung durch BVwG reißt nicht ab

Die Aufregung nach der ablehnenden Entscheidung zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) flaut kaum ab. ÖVP-Urgestein und Nationalbank-Präsident Claus Raidl fragte sich nun, ob die Politik womöglich die Art und Weise der Zusammensetzung bzw. Nominierung von Richtersenaten im BVwG anschauen sollte.

Als Angriff auf den Dreier-Senat, der gegen die dritte Piste entschied, will Raidl den Vorschlag aber nicht verstanden wissen, wie er im Gespräch mit der APA betonte. Er argumentiert vor allem, dass immer noch die Politik entscheiden müsse, wie die Republik Klimaziele erreichen solle. Raidl ist dagegen, dass "Sachen, die die Politik zu entscheiden hat, von Juristen erledigt werden".

Dabei verwies er auf viele mögliche Regelungen für CO2-Reduktionen und erwähnte etwa Hausbrand, Individualverkehr, Transport und die Industrie. "Denn Umweltschutz ist wichtig, keine Frage", sagte Raidl. Die BVwG-Richter haben dem Klimaschutz (CO2-Belastung) und Erhalt des Bodens Vorrang vor Standort und Jobs eingeräumt, was Kritik von vielen Seiten auslöste. Der Flughafen geht vor die Höchstgerichte.

Der Bau der dritten Piste in Schwechat ist für Raidl und andere Kritiker am Urteil jedenfalls maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Österreich und auch für die Positionierung der Bundeshauptstadt als Drehkreuz zwischen West- und Osteuropa. Der Flugverkehr würde ohne dritte Piste auch sicher nicht abnehmen, so Raidl. Einerseits würden Flugzeuge länger über Schwechat kreisen, andererseits würden konkurrierende Airports wie Prag und Bratislava verstärkt angeflogen. Nicht zuletzt diene eine dritte Piste der Flugsicherheit.

Infrastruktur müsse langfristig geplant werden und sei auch ein wichtiger Faktor in Standortrankings, die sich internationale Unternehmen genau anschauen würden.

Der Flughafen Wien hofft das vom BVwG im Februar 2017 verhängte Bauverbot für die dritte Piste in Schwechat noch mit Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof zu Fall zu bringen.

(Schluss) phs/tsk

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