Streit um Urteil 21.02.2017 15:42:00

3. Piste am Flughafen Wien: Waren die Richter befangen?

Die Sprecherin des BVwG verweist dazu auf APA-Anfrage auf die Rechtslage, eine behauptete Befangenheit könne in einer allfälligen Revision beim Verwaltungsgerichtshof vorgebracht werden.

Zwei der drei Richter sollen einst im Umweltschutz aktiv gewesen, ein Dritter für Agrarier lobbyiert haben, schreibt die "Presse" (Dienstagsausgabe). "In der normalen Justiz sind das klassische Befangenheitsgründe", sagt Jarolim zur Zeitung. Man müsse überlegen, ob die Richter daher nicht ein Fall für die Disziplinargerichtsbarkeit seien, meint der Rechtsanwalt.

Die Sprecherin des BVwG, Dagmar Strobel-Langpaul, verweist auf APA-Anfrage zu den Vorwürfen auf das Verfahrensrecht. Demnach sei eine allfällige Befangenheit im Verfahren zu klären. Im Beschwerdeverfahren vor dem BVwG selbst sei bereits die Frage einer Befangenheit hinsichtlich der Richter und Sachverständigen zu klären gewesen. Dazu sei im Erkenntnis erklärt worden, dass weder Richter noch Sachverständige befangen seien. Bei einer allfälligen Revision könne eine allfällige Befangenheit der Richter erneut vorgebracht werden, das sei dann vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu beurteilen.

Der Umstand, dass eine allfällige Befangenheit der Richter durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und nicht durch das Disziplinarrecht zu klären sei, wurde am Dienstag auch von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim bestätigt. Das sei gesetzlich so vorgesehen. Zur "Presse" hatte Jarolim noch davon gesprochen, dass es sich möglicherweise um einen Fall für Disziplinargerichtsbarkeit handle.

(APA) gru/stf

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