10.03.2016 22:12:38
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- Fachkreis Abgasskandal Zusammenschluß von versierten Rechtsanwälten für Verbraucherschutz -
Zweck des Zusammenschlusses ist es, das fachliche Know-how zu bündeln, gemeinsam gegen vertrags- und gesetzeswidrig handelnde Rechtsschutzversicherungen vorzugehen, sich gegenseitig mit aktuellen Informationen zu versorgen, fachlich qualifizierte bundesweite Terminswahrnehmungen sicherzustellen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren.
Einer der Gründe für die Initiierung des Fachkreises ist die vorläufige Würdigung des Landgerichts Bochum, das aufgrund eines aus Sicht des Fachkreises unvollständigen Sachvortrages zu der vorläufigen Rechtsauffassung gelangte, es liege kein erheblicher Mangel vor, der zum Rücktritt berechtige. Diese Auffassung ist aus Sicht des Fachkreises nicht tragfähig, da sie unberücksichtigt lässt, dass die ordnungsgemäße Nacherfüllung weder möglich noch - wäre sie möglich - zumutbar ist. Unmöglich ist sie, weil sie in jedem Fall zu einem neuen Mangel führt. Die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung ergibt sich aus mehreren Aspekten: Dem arglistigen Verhalten des Herstellers, dem bei den Kunden eingetretenen Vertrauensverlust, den überlangen Wartezeiten bis zur Nacherfüllung, dem Problem des drohenden Verlusts der Kfz-Betriebserlaubnis und der eingetretenen Wertminderung. Für sämtliche dieser Aspekte existiert höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, die das LG Bochum im Rahmen seiner vorläufigen Würdigung unberücksichtigt ließ.
Ein weiterer Grund für den Zusammenschluss liegt in der vertrags
und gesetzeswidrigen Weigerung großer Rechtsschutzversicherer, in den
entsprechenden Angelegenheiten Deckungszusage zu erteilen. Dazu sind
sie in jedem Einzelfall und unabhängig von dem Ablauf der
regelmäßigen Verjährungsfrist verpflichtet. Aufgrund der beharrlichen
Weigerung insbesondere der ARAG, der ÖRAG, des ADAC, der
Rechtsschutzunion, der R+V, der AUXILIA, der HUK und anderer
Versicherer wurden bereits Anzeigen an das Bundesamt für
Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht und weitere werden folgen.
Der Fachkreis hat heute beschlossen, in Hunderten Fällen
Deckungsklagen einzureichen und die Versicherer zur Erteilung der
Deckungszusagen zu zwingen. Dass die Ablehnungen wegen vermeintlicher
"Aussichtslosigkeit" oder "Mutwilligkeit" aus der Luft gegriffen sind
und nur zur Abwehr von teuren Einstandspflichten dient, zeigen die
beiden ersten neutralen Schiedsgutachten, die bedingungsgemäß zu dem
Thema eingeholt wurden. Diese Schiedsgutachten der beauftragten
Rechtsanwaltskammern stellen fest, dass die Erfolgsaussichten für die
Betroffenen überwiegend und die vorgelegten Klageentwürfe
außerordentlich akribisch vorbereitet sind.
Der Fachkreis wird in unregelmäßigen Abständen tagen und auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Betroffene werden aufgerufen, sich von der PR des VW-Konzerns und den Aussagen der Rechtsschutzversicherer und ihrer Unternehmensanwälte nicht verunsichern zu lassen und ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Der Erfolg entsprechender Klagen ist nach wie vor sehr wahrscheinlich. Wer ein betroffenes Fahrzeug besitzt und keine Maßnahmen ergreift, hat den eingetretenen Wertverlust zu tragen und geht das Risiko der Stilllegungsverfügung ein. Von einer vorbehaltlosen Befolgung des als "Rückruf" bezeichneten Nachbesserungsangebotes wird seitens des Fachkreises zur Vermeidung von Rechtsnachteilen dringend abgeraten.
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Pressekontakt: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft Tonhallenstr. 14-15 40211 Düsseldorf Tel.: 0211-310638-0 Fax: 0211-310638-10 email: ulbrich@ru-law.de
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