10.07.2016 21:37:37
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WAZ: Maß halten auch im Opferschutz - Kommentar von Stefan Wette zu Stalking
Aber wird sich deshalb in der Praxis etwas ändern? Es muss ja wohl das Recht der Richter und Staatsanwälte bleiben, Bagatelldelikte einstellen zu dürfen. Erfolg versprechender als ein Urteil ist oft der Besuch der Polizei beim potenziellen Stalker. Manche verkennen zuvor, dass ihre Anrufe bei der Verflossenen als Belästigung ankommen. Die Justiz sollte sich auf wirklich hartnäckige Fälle konzentrieren dürfen.
Deshalb sollte der Staat auch beim Opferschutz Maß halten und nicht zu früh vom Opfer reden. Nicht jeder, der Anzeige erstattet, ist ein Opfer. Gerade bei Beziehungsdelikten gibt es auch falsche Beschuldigungen. Wer Opfer ist und wer Täter, das entscheidet erst die Justiz.
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