17.01.2010 15:36:16
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Verein auf Klage gegen Nachtflüge am Flughafen BBI vorbereitet
Bisher sei ausreichend viel Geld für eine qualifizierte Klage durch Spenden der Bevölkerung, der Vereinsmitglieder sowie durch Umlagen gesammelt worden, berichtete Stange. "Die Zielsumme ist aber noch nicht erreicht." Nunmehr erhielten rund 120.000 betroffene Bürger erstmals eine realistische Chance, ihr Recht auf ungestörte Nachtruhe durchzusetzen. Der Großflughafen in Schönefeld (Dahme-Spreewald) soll Ende 2011 eröffnet werden.
NACHTFLUGREGELUNG
Der Sprecher der Berliner Flughäfen, Ralf Kunkel, verteidigte den Planfeststellungsbeschluss. "Wir halten diesen Beschluss der Behörde für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Anwohner und den wirtschaftlichen Interessen von Fluggesellschaften und des Flughafens", sagte er der dpa.
Nach einer Entscheidung des BVG von 2006 sind am BBI-Flughafen künftig von Mitternacht bis 5.00 Uhr keine Flüge erlaubt mit Ausnahme etwa von Notflügen. Für die Randzeiten ab 22.00 Uhr und bis 6.00 Uhr wurden nur unabweisbare Starts und Landungen erlaubt. Das Gericht beauftragte die Behörde, dazu einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Der im Herbst veröffentlichte Beschluss sieht im Prinzip ein Nachtflugverbot in der Kernzeit vor.
MEHR FLUGBEWEGUNGEN BEFÜRCHTET
Doch nun sollen in den Randzeiten bis 103 Starts oder Landungen pro Nacht erlaubt sein. Im Schnitt werden 77 Flugzeuge erwartet. "Auf diese Weise versucht die Landesregierung Brandenburgs, den Gerichtsbeschluss von 2006 durch die Hintertür zu unterlaufen", kritisierte Stange. Kunkel wies dies zurück: "Ein möglichst weitreichender Flugbetrieb in den Randzeiten ist wirtschaftlich absolut notwendig", betonte er.
Gegen den Behördenbeschluss haben bereits Ende 2009 die vier BBI-Umlandgemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Eichwalde und Schulzendorf Klage eingereicht. Sie wollen ebenso wie nun der Bürgerverein BVBB erreichen, dass die Genehmigungsbehörde von ihren Zugeständnissen an den Flugplatzbetreiber beim Nachtflug abrückt und zum Kern des Leipziger Urteils von 2006 zurückkehrt.
Damals hatten die Bundesrichter hervorgehoben, dass der Flughafenbetreiber auf das Schutzbedürfnis der Anwohner Rücksicht nehmen muss. "Wir wollen für unsere Familien unsere Nachtruhe zwischen 22 und 06.00 Uhr ohne jeden Fluglärm haben", bekräftigte Stange. Er selbst wohnt in Berlin-Müggelheim in der Einflugschneise des Flughafens Schönefeld./jä/DP/stw
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