Rauswurf von Libor-Händlern |
17.08.2014 14:39:48
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Keine Annäherung im Streit zwischen Libor-Händlern und Deutscher Bank
Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hatte beiden Seiten am 18. Juli eine Frist bis zum 19. September gesetzt, um unter Moderation eines Richters eine Lösung zu finden. Scheitert dieses sogenannte Güterichterverfahren, wird das Gericht am 19. September erneut über die Klage der Händler gegen ihre fristlose Entlassung verhandeln (Az.: 14 Sa 1328/13 bis 14 Sa 1331/13).
Die vier Mitarbeiter waren über Jahre an der Festsetzung der wichtigen Referenzzinssätze Euribor beziehungsweise Libor beteiligt. Diese werden als Grundlage für Bankgeschäfte in Billionenhöhe herangezogen - von Baukrediten bis zu komplexen Derivate-Geschäften. Die Bank wirft den Männern vor, sich in den Jahren 2011/2012 per Chat und E-Mail verbotenerweise auch mit Derivate-Händlern im eigenen Haus ausgetauscht zu haben.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte in erster Instanz geurteilt, die fristlose Kündigung sei "unverhältnismäßig" und somit nicht rechtskräftig. Die Deutsche Bank habe "durch ihre interne Organisation... einen erheblichen Interessenkonflikt herbeigeführt". Es habe damals keine konkreten Richtlinien und Kontrollen gegeben. Die Bank argumentierte, auch ohne existierende Richtlinien sei klar gewesen, dass die interne Händler-Kommunikation nicht richtig war.
Der Anwalt der Händler hatte erklärt, Ziel seiner Mandaten sei eine Weiterbeschäftigung bei der Deutschen Bank. Es könnte in dem Güterichterverfahren aber schwerpunktmäßig auch um die Höhe möglicher Abfindungen gehen.
Seit einigen Jahren sind Ermittler weltweit Banken wegen der Manipulation der Referenzzinsen auf der Spur und haben bereits Milliarden-Strafen gegen Institute verhängt. Die Deutsche Bank akzeptierte Ende 2013 eine EU-Strafe von 725 Millionen Euro. Eine Einigung in den USA und in Großbritannien steht für sie noch aus.
/ben/DP/jha
FRANKFURT (dpa-AFX)
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