08.11.2014 06:12:58
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WP: Kinderpornografie-Gesetz wird doch abgeschwächt
Mit seinem neuen Vorschlag stellt er rechtlich sicher, dass nicht bereits jede "unbefugte Herstellung" von Nacktbildern unter Strafe gestellt wird. Das sei nicht sinnvoll. Würden die Bilder aber "unbefugt verbreitet", läge ein strafwürdiges Verhalten vor. "Diese Grenze wollen wir ganz klar ziehen", erklärte Maas. Auch wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten würden, werde dies künftig strafbar sein. Das gelte für jede "unbefugte Verbreitung von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden".
Maas sagte, "damit stellen wir noch einmal eindeutig klar: Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen." Mit der Verbreitung befänden sich die Bilder oft jahrelang im Netz und könnten eine große Belastung für jeden Betroffenen sein.
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