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Gesetzesvorschlag voraus? 21.02.2022 16:44:00

Wieder Hoffnung auf baldigen Vorschlag für EU-Lieferkettengesetz

Wieder Hoffnung auf baldigen Vorschlag für EU-Lieferkettengesetz

Der mehrmals, zuletzt für 8. Dezember angekündigte, aber immer wieder verschobene Gesetzesvorschlag der EU-Kommission könnte diese Woche vorliegen, erwarten Arbeiterkammer und ÖGB. Die EU-Richtlinie soll Unternehmen verpflichten, bei allen Zulieferern für die Einhaltung von Mindeststandards bei Menschenrechten und Umweltschutz zu sorgen. In der EU haben nur Frankreich und Deutschland bisher solche Gesetze.

Noch seien viele Fragen offen, sagte AK-Expertin Julia Wegerer im Gespräch mit der APA. Klar sei nur, dass verpflichtende Sorgfaltspflichten kommen und bisherige freiwillige Regelungen ersetzen. Und klar ist auch, dass die Basis für die EU-Regeln "Bausteine" sein werden, die es - als Empfehlungen - schon gibt: Etwa die seit 2011 bestehenden UN-"Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" (http://go.apa.at/BNMjPipe) oder OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Offen ist aber, ob im EU-Vorschlag nur große Unternehmen oder auch KMU verpflichtet werden, und wenn nach Größe differenziert wird, ob es um Mitarbeiter geht oder um Bilanzkennzahlen. Eine andere Frage ist, ob es nur Verwaltungsstrafen gibt, die letztlich in den Staatshaushalt fließen - oder eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen wird, die es ermöglichen würde, Opfer zu entschädigen. Das hätte "Symbolwirkung und einen präventiven Charakter", so Wegerer. Verwaltungsstrafen hätten dafür den Vorteil, dass die Verfahren viel schneller ablaufen. Spannend sei auch, welche Offenlegungspflichten auf Unternehmen zukommen und wie diese mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) zusammenspielen.

Dass bisher so wenig bekannt ist, "ist für uns ein Zeichen, dass es ein sehr heikles Dossier ist", sagt Wegerer. Auch sei die Zuständigkeit zunächst alleine bei Justizkommissar Didier Reynders gelegen, dann aber wurde auch EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton eingebunden. Nun werde versucht, hinter geschlossenen Türen einen Konsens zu erreichen.

Für Konsumenten dürften Produkte teurer werden - allerdings nur minimal, erwartet Wegerer. Pro Produkt werde das im ein- bis zweistelligen Centbereich liegen. Sie verweist auf eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 (http://go.apa.at/Yy5KrjLf), die zu dem Schluss kommt, dass die Mehrkosten für Unternehmen im Bereich 0,005 Prozent (große Unternehmen) bzw. 0,074 Prozent (KMU) des Umsatzes liegen werden. Wirtschaftsvertreter haben die Ergebnisse allerdings in Frage gestellt.

Wegerer mahnt aber zu Realismus. Die Umstellung der Wirtschaft werde dauern. "Man kann nicht von jetzt auf gleich alles abstellen und in allen Bereichen ist auf einmal alles wunderbar", sagt sie. Da müsse man gewichten und mit den großen Problembereichen anfangen - etwa Zwangsarbeit, oder Kinder in gefährdeten Arbeitsbedingungen.

Der im ersten Halbjahr 2022 aktive französische EU-Vorsitz betreibe das Projekt mit viel Nachdruck, sagt Wegerer. Sollte jetzt die EU-Kommission ihren Vorschlag veröffentlichen, wäre es nur ein Zwischenschritt auf einem langen Weg. Im April 2020 verpflichtete sich EU-Justizkommissar Didier Reynders, neue Menschenrechts- und Umweltvorschriften für Unternehmen vorzuschlagen. Im Herbst 2020 leitete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema ein, an der über eine halbe Million Menschen und knapp 700 Gruppen der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und akademische Institutionen teilnahmen. Im März 2021 verabschiedete das EU-Parlament einen Entschluss zur Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht der Unternehmen. Und der Vorschlag der EU-Kommission muss erst von EU-Parlament und EU-Ministerrat, also den Vertretern der EU-Mitgliedsländer, beschlossen werden.

In der EU hat Frankreich 2017 ein Sorgfaltspflichtgesetz (loi relative au devoir de vigilance) verabschiedet, Deutschland folgte 2021 mit einem Lieferkettengesetz, das ab 2023 greifen soll. Außerhalb der EU kennt in Europa noch Norwegen so ein Gesetz (Law on business transparency and human rights and decent working conditions).

Das deutsche Gesetz verpflichtet Unternehmen auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Der Deutsche Bundestag hat das lange umstrittene Lieferkettengesetz verabschiedet. Große Unternehmen in Deutschland werden damit ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Strafen von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Das Gesetz gilt zunächst für die rund 925 Konzerne mit jeweils mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 folgen dann die ca. 4.800 Firmen mit über 1.000 Beschäftigten.

APA

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