07.11.2015 00:32:40

Westfalenpost: Andreas Thiemann zur Neuregelung der Sterbehilfe: Die Ausnahme wird doch nicht zur Regel

Hagen (ots) - Geschäftsmäßige Sterbehilfe - vielleicht hat am Ende dieser so kalt-technokratisch klingende Begriff die Bundestagsabgeordneten in ihrer Mehrheit dagegen stimmen lassen. Die Vorstellung, dass das Sterben in den Bereich einer organisierten Dienstleistung entgleitet, öffnet tatsächlich der Fantasie weite, düstere Pforten. Hinter der Entscheidung der Volksvertreter steht auch die Mehrheit der Bevölkerung, der das "Geschäftsmäßige" ebenfalls nicht geheuer ist. Gleichwohl wird durch die Gesetzesänderung kein Absolutheitsanspruch formuliert, denn in bestimmten Grenzfällen des individuellen Leidens gibt es sehr wohl eine Möglichkeit zur Sterbehilfe. "Aus Grenzfällen lassen sich keine verallgemeinerbaren Regeln ableiten", hat die westfälische Präses Annette Kurschus in einer ersten Reaktion auf die Bundestagsentscheidung betont. Soll heißen, die Ausnahme darf nicht die Regel, also das Gesetz vorgeben, sondern sie muss als Einzelfall entsprechend behandelt werden. In dieser Perspektive liegen Trost und Hoffnung gleichermaßen. Dass gerade einen Tag zuvor im Bundestag eine deutliche Stärkung der Hospiz- und Palliativarbeit in unserem Land beschlossen worden ist, mag ebenfalls die klare Ablehnung einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe beeinflusst haben. Die Politikerinnen und Politiker in Berlin haben frei von jeder Fraktionsbindung und nach langen, intensiven und eindrucksvoll ernsthaften Debatten ihre Stimmen als persönliche Gewissensentscheidungen abgegeben. Dabei haben sie auch den Respekt vor anderen Meinungen und Überzeugungen gewahrt. Das durfte man von ihnen verlangen, und diesem Anspruch sind sie auch anerkennenswert gerecht geworden.

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