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23.08.2018 21:43:42

Westdeutsche Zeitung: Bluttest für Schwangere zur Feststellung von Down Syndrom, Kommentar

Düsseldorf (ots) - Eine Debatte, vor der man sich nicht drücken darf Von Peter Kurz Auf den ersten Blick erscheint es wie eine Selbstverständlichkeit - gewiss doch sollte das eine von den Krankenkassen bezahlte ärztliche Leistung werden: Kann durch einen Bluttest einer Schwangeren zuverlässig eine Diagnose auf Down Syndrom gestellt werden, für die es ansonsten einer Fruchtwasseruntersuchung mit dem Risiko einer dadurch ausgelösten Fehlgeburt bedürfte - dann muss man das doch anbieten. Und da sollte der Gemeinsame Bundesausschuss, der entscheidet, was Kassenleistung ist und was nicht, nicht lange fackeln. Doch so einfach ist es nicht, so einfach darf es nicht sein. Die Entscheidung sollte nicht allein diesem Gremium von Ärzte- und Krankenkassenvertretern überlassen werden. Es bedarf einer gesellschaftlichen Diskussion, da haben die zehn Bundestagsabgeordneten Recht, die eben diese Debatte anstoßen. Ihre berechtigten Bedenken: Wenn die vorgeburtliche Analyse auf Fälle von Down Syndrom zum Regelfall wird, so wird auch die damit einhergehende Konsequenz - meist die Abtreibung - legitimiert. Ob das so sein soll, das darf nicht einfach so entschieden werden, darüber muss breit diskutiert werden. Die Pränatalmedizin hat durchaus große Verdienste. Mit ihren Mitteln lassen sich Probleme in der Schwangerschaft feststellen, was wiederum frühzeitige Therapieschritte ermöglicht. Bei der Feststellung, ob das Ungeborene eine Trisomie 21 aufweist, gibt es freilich keine Therapie. Es geht allein um die Feststellung der Erbgut-Anomalie. Und um die sich daran anschließende Frage, ob die Schwangere abtreibt. Dass eine werdende Mutter alles richtig machen will, um ein gesundes Kind zu bekommen, ist verständlich. Die Pränatalmedizin verspricht, ihr dabei zu helfen. Und der Schritt zu einer generellen Finanzierung der "Fehlersuche" trägt weiter dazu bei, diese als ganz normal anzusehen. Sicherheit wird angestrebt, doch es wird am Ende oft Unsicherheit geschaffen. Wie geht man um mit einem Ergebnis, das man gerade ausschließen wollte? Erst die Diagnose, dann der Schockzustand und dann die drängende existenzielle Entscheidung. Niemand kann einem sagen, wie das Leben für ein Kind mit Down Syndrom und für seine Eltern sein wird. Der Grad der Behinderung kann sehr unterschiedlich sein. Und was heißt es für die Gesellschaft, für ihr Verhältnis zu Behinderten, wenn sie entsprechende Untersuchungen per Kassenfinanzierung zum Quasi-Automatismus erhebt? Kommt am Ende die Frau, die sich einem solchen Test nicht stellt, unter Rechtfertigungszwang? All das muss diskutiert werden, in der Gesellschaft und ihrer demokratischen Vertretung - im Bundestag.

OTS: Westdeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62556 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

Pressekontakt: Westdeutsche Zeitung Nachrichtenredaktion Telefon: 0211/ 8382-2370 redaktion.nachrichten@wz.de www.wz.de

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