16.03.2015 21:22:58

WAZ: Im Zweifel für die Sicherheit. Kommentar von Wilfried Goebels zur Videoüberwachung

Essen (ots) - Es geht um eine Grundsatzfrage: Dürfen Bürgerrechte für mehr Sicherheit eingeschränkt werden? Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum verletzt Persönlichkeitsrechte, weil Bürger ohne Einwilligung beobachtet werden können. Deshalb droht eine massive Klagewelle, wenn Städte Kameras an kritischen Ecken der Kommune aufbauen. Dass die Stadt Meschede gegen eine mögliche Weisung der Kommunalaufsicht notfalls selbst klagen will, beschreibt allerdings eine neue Qualität der Auseinandersetzung. Dabei lohnt es, die Pläne der Sauerländer Vorreiter im Detail zu begutachten. Verstößt es wirklich schon gegen die Rechtsordnung, wenn aufgezeichnete Fotos nur nach Delikten von ausgewählten Ermittlern eingesehen werden können und sonst automatisch gelöscht werden? Dass der Datenschutz den Städten bei der Kontrolle der Bürger enge Grenzen setzt, ist nachvollziehbar. Aber wenn es Angsträume oder Vandalismus-Schwerpunkte im öffentlichen Raum gibt, dient eine Videosicherung dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger.

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