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04.02.2015 11:35:30

Verbraucherverbände sollen bei Datenschutzverstößen klagen können

   BERLIN (AFP)--Stellvertretend für den einzelnen Bürger sollen Verbraucherschutzverbände in Zukunft gegen Internetkonzerne klagen können, wenn diese gegen den Datenschutz verstoßen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Verbände das Recht bekommen sollen, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben. Die neuen Regelungen gelten vor allem bei der Verarbeitung von Daten für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel.

   "Egal ob wir surfen, eine App herunterladen oder ein Foto posten, bei nahezu jedem Klick und jeder Aktion werden Daten von Verbrauchern gesammelt", erklärte der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), in Berlin. Diese Daten würden aber nicht nur zur Vertragsabwicklung benötigt, sondern zunehmend auch kommerziell verwertet. Ein Missbrauch der Daten könne aber zu erheblichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts führen, weshalb es wichtig sei, dass die Datenschutzregeln auch durchgesetzt würden.

   Verbraucher hätten zum einen oft Schwierigkeiten, überhaupt zu erkennen, ob ein Unternehmen gegen das Datenschutzrecht verstoße. Außerdem schreckten viele wegen der Kosten und des Aufwands davor zurück, selbst gegen datenschutzrechtliche Verstöße von Unternehmen vorzugehen, die zudem oft eine eigene Rechtsabteilung hätten. "In solchen Situationen brauchen die Verbraucher einen starken Anwalt ihrer Interessen: die Verbraucherorganisationen", erklärte Maas. Mit den neuen Regelungen solle die Durchsetzung von Verbraucherrechten gerade auch gegenüber marktmächtigen Internetkonzernen gestärkt werden.

   DJG/apo

   (END) Dow Jones Newswires

   February 04, 2015 05:04 ET (10:04 GMT)- - 05 04 AM EST 02-04-15

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