29.06.2014 13:11:58
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Unternehmensumfrage zum Mindestlohn für Praktikanten / Bundesregierung setzt 63.000 Praktikantenstellen aufs Spiel
Laut Medienberichten haben die Spitzen der großen Koalition zwar am vergangenen Freitag (27. Juni) vereinbart, dass freiwillige Praktika erst ab drei Monaten und nicht bereits ab einer Gesamtdauer von sechs Wochen mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlten werden müssen, wie viele Praktikantenstellen durch diesen Kompromiss gerettet werden, ist jedoch fraglich. So wie die Regierung das Gesetz dem Bundestag vorgelegt hat, würde es dazu führen, dass sechs von zehn Unternehmen (59,6 Prozent) künftig weniger Praktikanten einstellen. Rund rund die Hälfte aller größeren Unternehmen (47,7 Prozent) würde sogar alle unter die Mindestlohnregelung fallenden Praktika für Studierende ersatzlos streichen. Das entspräche einem Verlust von 63.000 Praktikantenstellen.
Insgesamt haben die Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten 234.000 Praktika für Studierende vergeben. Bliebe es unverändert beim Gesetzentwurf der Bundesregierung, wäre davon rund die Hälfte künftig von einem gesetzlichen Mindestlohn betroffen.
Für den Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, sind die beim Mindestlohn für Praktikanten erkennbaren Probleme symptomatisch für das gesamte Gesetz. Pellengahr: "Die Koalition hat aus parteitaktischen Gründen 63.000 Praktikantenstellen auf Spiel gesetzt. Ähnlich dramatisch wird es sich vermutlich auswirken, dass der Mindestlohn bereits ab 18 gilt und damit junge Menschen von einer Ausbildung abhält. Auch die zu spät erkannte Gesetzeslücke bei der Rente mit 63 offenbart, dass den Koalitionären die Folgen ihrer Entscheidungen nicht ausreichend bewusst sind." Laut Pellengahr ändern all die Ausnahmeregelungen nichts an der Tatsache, dass der Mindestlohn vor allem jenen schade, die es ohnehin schwerer haben. "Der Mindestlohn verbaut Einstiegsschancen und widerspricht damit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft", so Pellengahr.
Das vollständige "IW-Personalervotum" finden Sie unter www.insm.de/Mindestlohn.
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