18.04.2014 18:53:58

Südwest Presse: Kommentar zu Hartz IV

Ulm (ots) - Es ist nicht der erste Versuch der Bundesagentur für Arbeit, Hartz-IV-Leistungen für Selbstständige zu begrenzen. Das Argument, man könne zum Scheitern verurteilte Geschäftsideen doch nicht dauerhaft aus Steuermitteln unterstützen, taucht alle Jahre wieder auf - und klingt zunächst auch überzeugend. Wenn manche Selbstständige unter dem Strich nur 100 oder 200 Euro pro Monat erwirtschaften, muss die Frage erlaubt sein, ob ihr Konzept einfach nicht taugt. Oder ob die Betriebsausgaben, die den Gewinn so sehr schmälern, im Einzelfall zu verschwenderisch sind. Dass sich die Bundesregierung bislang nicht an eine Gesetzesänderung wagt, hat allerdings einen Grund. Das Sozialgesetzbuch macht bei den Hilfebedürftigen keinen Unterschied zwischen arbeitslos, angestellt oder selbstständig. Das Grundgesetz, aus dem sich das Recht auf ein Existenzminimum ableitet, erst recht nicht. Anspruch auf Hartz IV haben schlichtweg alle, deren Einkommen nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu sichern. Mit welcher rechtlichen Begründung könnte der Gesetzgeber hier eine Gruppe ausschließen, ohne früher oder später vor Gericht Schiffbruch zu erleiden? Auch das Argument der Bundesagentur, sich von zu viel Bürokratie entledigen zu wollen, hinkt. Bei einem großen Teil der Aufstocker handelt es sich schließlich um Angestellte, nicht um Selbstständige. Bei ihnen muss der Hartz-IV-Satz genauso individuell berechnet werden. Wie in den vergangenen Jahren dürfte der Vorstoß also wieder in der Schublade verschwinden. Nächstes Jahr an Ostern sollte Agenturvorstand Heinrich Alt ein frischeres Ei legen.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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