Klage bei TUI |
26.12.2016 14:27:41
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Streit um TUI-Aufsichtsrat - DGB sieht Mitbestimmung in Gefahr
Aufsichtsräte - die obersten Aufsichtsgremien großer, deutscher Unternehmen - werden hierzulande mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt. Mitarbeiter dürfen mitentscheiden, wer sie dort vertreten soll. Das Recht steht aber im Regelfall nur Arbeitnehmern zu, die auch in Deutschland beschäftigt sind. Der Kläger kritisiert, das sei diskriminierend und schränke die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein.
Das Kammergericht Berlin hatte dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das deutsche Mitbestimmungsrecht gegen EU-Recht verstößt. Die EU-Kommission hatte sich in einer Stellungnahme Teile der Argumentation des Klägers zu Eigen gemacht. Seither fürchten Arbeitnehmervertreter, dass die gesetzlichen Beteiligungsrechte von Beschäftigten in Deutschland gefährdet sein könnten. Auch der Arbeitgeberverband BDA hatte sich gegen die Tui-Klage positioniert.
"Zu meinen, die Beschäftigten in der Niederlassung eines deutschen Unternehmens in Spanien müssten die Arbeitnehmervertreter in einem Aufsichtsrat mitwählen, ist Unfug", sagte Hoffmann. "Ein deutscher Arbeitnehmer in Spanien arbeitet dort auch nicht nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz." Er gehe davon aus, dass die Klage keinen Erfolg habe. "Aber ich möchte auch nicht ausschließen, dass so eine Klage Wirkung hat."
Hoffmann forderte vor dem Hintergrund des Falls, die Mitbestimmung auf europäischer Ebene zu stärken. "Die Mitbestimmung muss im europäischen Gesellschaftsrecht verankert werden, zum Beispiel müssen wir die Mitbestimmungsregeln für europäische Aktiengesellschaften dynamisieren", sagte er.
Heute gelte: Bei einer Umwandlung eines Unternehmens in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) mit mehr als 2000 Beschäftigten muss Mitbestimmung auf Standorte in andere Länder ausgeweitet werden und es muss einen europäischen SE-Betriebsrat geben. "Aber wenn einmal eine Mitbestimmungsform verhandelt wurde, ist sie statisch, unabhängig davon, ob das Unternehmen wächst", erläuterte Hoffmann. Das werde dann zum Problem, wenn Unternehmen eine SE gründeten, ehe die Schwellenwerte der deutschen Mitbestimmungsgesetze erreicht seien - das Unternehmen also etwa noch keine 2000 Mitarbeiter habe. Das ermögliche den Unternehmen Flucht vor der Mitbestimmung: "Das muss sich ändern."/bw/DP/he
BERLIN (dpa-AFX)
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