20.05.2013 21:29:58
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Schwäbische Zeitung: NS-Verbrechen verjähren nicht - Leitartikel
Im Fall L. bleiben viele Fragen: Warum hat es so lange gedauert, bis die Ermittlungen begannen? Warum konnte Hans L. aus den USA wegen seiner Vergangenheit ausgewiesen werden, ohne dass die deutschen Behörden hellhörig geworden wären? Wurde da vertuscht, geschützt, weggeschaut? Heute sind Staatsanwälte bei der Arbeit, die sich sehr wohl der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland bewusst sind. Sie ermitteln gegen Dutzende Männer, die in der NS-Vernichtungsindustrie mitgewirkt haben. Sie gehen den Hinweisen von Organisationen nach, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Schuldige zu finden.
Das Verfahren gegen Männer wie Hans L. würdigt darum auch die Millionen, die in den Konzentrationslagern von SS-Leuten ermordet wurden. Ein Prozess gegen einen der noch lebenden SS-Männer holt jenen Teil der deutschen Geschichte an die Oberfläche, der dieses Land maßgeblich geprägt hat und der zwischen Eurokrise und Wirtschaftswachstum gerne vergessen wird. Die deutsche Gegenwart wäre ohne das mahnende Erinnern an die verbrecherische Geschichte des Dritten Reiches unvollständig.
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