30.10.2015 18:46:39

ROUNDUP: Heckler & Koch sieht sich zu Vertragsbruch gezwungen

BERLIN/OBERNDORF (dpa-AFX) - Der Waffenhersteller Heckler & Koch sieht sich wegen der fehlenden Ausfuhrgenehmigungen von Teilen für die G36-Fertigung in Saudi-Arabien zum Vertragsbruch gezwungen. "Wir müssen alles tun, wozu wir vertraglich verpflichtet sind. Daran hindert uns die Bundesregierung derzeit", sagte Geschäftsführer Nicola Marinelli am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Der Waffenhersteller hat im August vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht, weil er seit zwei Jahren auf die Ausfuhrgenehmigungen für Teile zur Fertigung des Sturmgewehrs G36 für Saudi-Arabien wartet (Az. 5K 3718/15). Dort gibt es eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Die "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR hatten zuvor darüber berichtet.

Ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte, zu dem laufenden Verfahren könne er sich nicht näher äußern. Nach Angaben aus Regierungskreisen beobachtet Berlin derzeit intensiv die Rolle des sunnitischen Saudi-Arabiens im Kampf gegen die schiitischen Huthi-Rebellen im Nachbarland Jemen. SPD-Chef Gabriel ist angetreten, um als Wirtschaftsminister den Verkauf von Panzern und Kleinwaffen ins Ausland einzuschränken. Saudi-Arabien ist wichtiger Verbündeter des Westens, obwohl die Menschenrechtslage im Königreich schlecht ist.

"2008, als der Vertrag geschlossen wurde, war die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien noch akzeptabel für die Bundesregierung", sagte der Vorsitzende der Heckler & Koch-Geschäftsführung, Andreas Heeschen. "Nun sitzt Heckler & Koch mit einem immer noch gültigen Vertrag zwischen den Stühlen."

Der Vertrag von Heckler & Koch mit Saudi-Arabien sei 2008 mit Erlaubnis der Bundesregierung geschlossen worden, betonte sein designierter Nachfolger Marinelli. Darin sei festgehalten worden, dass fünf Teile für das Sturmgewehr G 36 ausgeliefert werden dürfen, die normalerweise unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Außerdem dürfe der Hersteller Ersatzteile für die Lizenzfertigung des G36 der Saudis liefern, für die es eine Ausfuhrgenehmigung brauche. "Um diese Genehmigung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle geht es in dem Antrag."

Ziel der Klage sei nun eine Entscheidung, sagte Marinelli. "Ob die positiv ausfällt oder andere Konsequenzen hat, müssen wir dann sehen. Wir müssen uns aber gegenüber unserem Kunden erklären können." Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Frankfurt sagte, die mündliche Verhandlung werde nicht mehr in diesem Jahr stattfinden. Ein Termin stehe noch nicht fest.

Der nächste rechtliche Schritt wäre eine Verpflichtungsklage. Erst danach will Heckler & Koch über Schadenersatzforderungen nachdenken. Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge steht ein zweistelliger Millionenbetrag im Raum. Das wollte Marinelli nicht bestätigen. "Wir wissen noch nicht, wie hoch er ausfallen wird, weil wir nicht wissen, wie unser Partner reagiert", sagte er. Der Schaden, der Heckler & Koch drohe, sei aber "immens"./tb/ang/hus/DP/she

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