28.11.2014 17:39:49
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ROUNDUP: Burger-King-Franchiser unterbreitet Lösungsvorschlag
HANNOVER (dpa-AFX) - Hoffnungsschimmer für die 3000 Beschäftigten des gekündigten Burger-King-Franchisenehmers Yi-Ko: Die zu dem Franchiser gehörende Burger King GmbH will einen Forderungskatalog des Gesamtbetriebsrats umsetzen, wie Yi-Ko-Anwalt Walter Scheuerl am Freitag der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Wenn da alle einverstanden sind, gibt es der Sache nach nicht mehr den geringsten Grund, die Belieferung nicht wieder aufzunehmen". Burger King Europe prüfte den Vorschlag am Freitagabend noch.
"Das ist sicherlich erst mal ein positives Signal in Richtung Arbeitnehmer und vielleicht auch in Richtung Burger King", sagte Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Wichtig seien nun klare Perspektiven für die Mitarbeiter.
Geplant ist neben einer Tarifbindung und einem Ausgleich aller finanziellen und sonstigen Forderungen der Beschäftigten eine "arbeitsvertraglich korrekte Bezahlung". Die Löhne und Gehälter für die rund 3000 Beschäftigten der geschlossenen Schnellrestaurants seien gesichert, erklärte Anwalt Scheuerl. Um den Standards der Kette gerecht zu werden, würden alle 89 Restaurants "mit ausreichend Personal ausgestattet".
Zudem wolle die Burger King GmbH regelmäßig das Gespräch mit den Arbeitnehmer-Vertretern suchen. Die vor Münchner Gerichten anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit der Franchise-Kündigung würden eingestellt. "Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der anderen Seite", betonte der für die Hamburger Anwaltskanzlei Graf von Westphalen tätige Anwalt.
Der Betriebsrat hatte Yi-Ko-Alleineigentümer Alexander Kolobov und Burger King Europe am Vortag aufgefordert, die Grundlage für eine schnelle und dauerhafte Wiedereröffnung zu schaffen. Miteigentümer Ergün Yildiz hatte sich aus dem Unternehmen zurückgezogen und seine Anteile an Kolobov abgegeben hat. Kolobov hofft nach dem Eigentümerwechsel auf einen Neuanfang.
Die Fast-Food-Kette hatte ihrem größten deutschen Franchisenehmer fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Yi-Ko habe sich wiederholt nicht an vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen gehalten, begründete die Fast-Food-Kette ihren Schritt./rek/DP/men
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