05.10.2014 14:37:47

'Rheinische Post': Katholische Kirche will Arbeitsrecht lockern

BERLIN (dpa-AFX) - Die katholische Kirche will einem Medienbericht zufolge auf wiederverheiratete Geschiedene zugehen und ihr Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt ändern. Eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, solle es künftig nicht mehr geben, schreibt die "Rheinische Post" (RP). Das gehe aus dem Änderungsvorschlag für die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" in den deutschen Bistümern hervor.

Der Vorschlag ist demnach Ergebnis von Beratungen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen Deutschlands. Die neue Regelung solle für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also auch für Krankenhäuser und die Caritas. Bis zum 24. November soll den Angaben zufolge ein finaler Entwurf vorliegen, dann berät die Bischofskonferenz darüber. Aus dem Papier geht laut "RP" hervor, dass die meisten Stellungnahmen der Diözesen zu dem Entwurf positiv seien, nur ein Bistum lehne ihn weitgehend ab.

Ehescheidungen erkennt die katholische Kirche nicht an und betrachtet standesamtliche Wiederverheiratungen deshalb als widerrechtlich. Dem Bericht zufolge soll ein solcher "kirchenrechtlich unzulässiger Abschluss einer Zivilehe" aber künftig nur noch als Kündigungsgrund gelten, "wenn dieser nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen".

Beschäftigte katholischer Einrichtungen wie Kindergärten, Altenheime oder Krankenhäuser müssen bisher grundsätzlich mit der Kündigung rechnen, wenn sie nach der Scheidung eine neue Beziehung eingehen und erneut heiraten. Ausnahmen sind theoretisch nur in Einzelfällen möglich. Allerdings münden Verstöße gegen die kirchliche Sittenlehre nicht immer konsequent in eine Kündigung. Insofern klafft zwischen Realität und reiner Lehre ohnehin eine Lücke.

Katholiken, die nach einer Scheidung wieder heiraten, haben auch in anderen Bereichen Nachteile. Sie dürfen nicht an der Kommunion teilnehmen. Auch hier gibt es Bestrebungen, zu neuen Lösungen zu kommen. Das Problem ist ein Thema der Sonder-Bischofssynode zu Ehe und Familie in Rom, die am Sonntag begann.

Kurz vor Beginn plädierte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode für einen neuen Umgang: "Ich persönlich bin der Meinung, dass man Betroffenen nach einer Zeit der persönlichen Auseinandersetzung und der Buße auch wieder die Nähe Christi in Gestalt der Sakramente schenken sollte", sagte der Vorsitzende der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz der Zeitung "Die Welt". Es gibt aber auch starke Kräfte in der katholischen Kirche gegen eine solche radikale Neuorientierung./kr/sem/DP/he

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