20.03.2015 20:34:04
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NRZ: Spiel mit der Angst - ein Kommentar von JAN JESSEN
Essen (ots) - Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nur im
Katastrophenfall und ohne Einsatz von Waffen möglich. So steht es in
der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht weichte diesen ehernen
Grundsatz 2012 auf, eine Lizenz zur Terrorbekämpfung erteilte es der
Bundeswehr aber nicht. In der Union gibt es schon lange das
Bestreben, die Truppe im Inneren zur Terrorabwehr einsetzen zu können
das setzt zwingend eine Änderung des Grundgesetzes voraus, gegen die sich breiter gesellschaftlicher Widerstand formieren würde. Jetzt wird der Versuch durch die Hintertür unternommen: Mehrere Hundertschaften Bundespolizei mit schweren Waffen und gepanzerten Fahrzeugen - das ähnelt sehr einer kleinen Armee. Dass Frankreich als mahnendes Beispiel herhalten muss, ist perfide, es ist ein Spiel mit der Angst. Terroranschläge wie die von Paris verhindert auch eine hochgerüstete Spezialeinheit nicht.
das setzt zwingend eine Änderung des Grundgesetzes voraus, gegen die sich breiter gesellschaftlicher Widerstand formieren würde. Jetzt wird der Versuch durch die Hintertür unternommen: Mehrere Hundertschaften Bundespolizei mit schweren Waffen und gepanzerten Fahrzeugen - das ähnelt sehr einer kleinen Armee. Dass Frankreich als mahnendes Beispiel herhalten muss, ist perfide, es ist ein Spiel mit der Angst. Terroranschläge wie die von Paris verhindert auch eine hochgerüstete Spezialeinheit nicht.
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Pressekontakt: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung Redaktion
Telefon: 0201/8042616
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