01.12.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Bundesländer / Extremismus
Endlich ist es so weit. Die Länder machen Ernst und legen ihren Antrag auf Verbot der NPD dem Verfassungsgericht vor. Nach dem peinlichen Scheitern im ersten Anlauf besteht damit die Chance, die extremistischen Populisten und Hetzer doch noch als Verfassungsfeinde in die Schranken zu weisen.
Spötter lästern, der große Aufwand lohne sich nicht, weil die NPD
nur wenige Wähler habe und es aktuell keine Gefahr einer
"Machtergreifung" gebe. Das ist nicht völlig von der Hand zu weisen
und geht doch am Thema vorbei. Denn es bleibt wichtig, gefährlichen
Anfängen zu wehren - gerade vor dem Hintergrund der jüngeren
deutschen Geschichte.
Außerdem unterminiert die Legalität einer rassistischen und die deutsche Grundordnung verhöhnenden Partei das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dem dürfen Demokraten nicht tatenlos zusehen.
Wie auch immer das Verfahren vor dem Gericht ausgeht, niemand wird am Ende das Thema NPD noch beiseiteschieben können. Denn im Verbotsantrag tun sich beim Blick auf die umstrittene Partei Abgründe rassistischer Menschenverachtung auf. Ein Asiat oder Afrikaner wird nie Deutscher werden können, so die NPD. Das weckt böse Erinnerungen an NS-Positionen. Nazis formulierten: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist, Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist." Widerlich, dass solche Forderungen immer noch kursieren.
Uwe Westdörp
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