Kapitalloch bei ÖVAG |
29.12.2014 17:32:00
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Nach Bilanz 2014 denkt ÖVAG über Strafzins nach
Die Kapitalunterdeckung, die bei der ÖVAG nach der 2014er Bilanz für ein paar Monate noch besteht, weil sie so lang noch den Banken-Kapitalregeln untersteht, sollte aber kein gravierendes Problem sein, heißt es. Würden Strafzinsen ein erträgliches Maß überschreiten, könnte auch davon abgesehen werden. Zumal es bei der teilstaatlichen ÖVAG ohnedies nur hieße, Geld von einer staatlichen in eine andere staatliche Tasche zu transferieren. Auch von vorübergehenden Garantien war schon die Rede. Eine kurzfristige Kapitalaufstockung indes wird ausgeschlossen.
In einer Sonderhauptversammlung am Tag vor Weihnachten hat der Vorstand gesetzesgemäß berichtet, dass der Verlust der ÖVAG im Einzelabschluss per Ende Dezember 2014 das halbe Grundkapital aufgezehrt haben wird.
Im Vorfeld des Umbaus zur Abbaubank sind in der ÖVAG für die Bilanz 2014 weitere teure Abwertungen und Abschreibungen nötig. Als Bewertungsverluste wurden in der Sonder-HV rund 500 Millionen Euro prognostiziert, womit der Jahresverlust bei rund 750 Millionen Euro liegen dürfte. Zum Vergleich: Das Grundkapital wird mit rund 1,03 Milliarden Euro angegeben.
rf/phs
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