17.02.2019 22:33:44
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KN: Verschleierte Studentin will juristisch gegen Verbot vorgehen
Es hätten sich bereits "mehrere Anwälte" dieses Falles angenommen, sagte sie der Zeitung weiter. Finanzielle Unterstützung komme von einem Verein, "der sich für religiös Diskriminierte" einsetze.
Die zum Islam konvertierte Studentin war von einem Uni-Dozenten zurechtgewiesen worden, nachdem sie mit Gesichtsschleier zu einem Tutorium erschienen war. Daraufhin hatte das Präsidium das Verbot der Gesichtsverschleierung erlassen und dies damit begründet, dass Kommunikation in Forschung und Lehre nicht nur auf dem gesprochenen Wort beruhe, sondern auch auf Mimik und Gestik.
Diese Argumentation hält die Studentin, die sich selbst Katharina K. nennt, für "überzogen, symbolisch und argumentativ haltlos". Das Grundgesetz spiegele ein Verständnis dieses Landes von persönlicher Freiheit, Toleranz und Diversität wider.
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