24.02.2014 21:50:32

Kartellamt hat Bedenken bei Teil zwei des Springer-Funke-Deals

   Der zweite Teil des geplanten Verkaufs von Titeln durch Axel Springer an die Funke Mediengruppe weckt beim Bundeskartellamt Bedenken. Die Bonner Behörde kam bei ihrer Prüfung zu dem vorläufigen Ergebnis, dass dem Antrag zur kompletten Übernahme der Programmzeitschriften wie der Hörzu aus kartellrechtlichen Gründen nicht ohne Auflagen entsprochen werden kann. Das vorgelegte Angebot für Auflagen reiche für die Freigabe nicht aus, teilte das Bundeskartellamt dem Springer-Konzern mit.

   Das Kartellamt werde nun weitere Gespräche mit den beiden Unternehmen über eine Verbesserung des Angebotes führen. Dabei werde auch über eine mögliche Weiterveräußerung verschiedener Titel des Programmzeitschriften-Portfolios von Funke und Axel Springer gesprochen, um die Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen.

   Für den ersten Teil der Transaktion hatten die Wettbewerbshüter ihr Plazet bereits Anfang Dezember erteilt. Der Berliner Verlag darf die Regionalzeitungen Berliner Morgenpost, Hamburger Abendblatt und Bergedorfer Zeitung sowie Anzeigenblätter in Berlin und Hamburg und auch die Zeitschriften Bild der Frau und Frau von Heute an Funke, ehemals bekannt als WAZ Mediengruppe, verkaufen.

   Die Veräußerung ist Teil einer im Sommer angekündigten 920 Millionen Euro schweren Transaktion, die Springer nach Rücksprache mit den Kartellbehörden in Einzelteilen zur Genehmigung angemeldet hat.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/sha/raz

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   February 24, 2014 15:40 ET (20:40 GMT)

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