06.02.2015 12:13:31

Google-Expertenkomitee stützt Konzern beim "Recht auf Vergessenwerden"

   Von Alistair Barr und Sam Schechner

   Google sollte die EU-Vorgabe des "Rechts auf Vergessenwerden" auf die Länder der Europäischen Union beschränken und nicht weltweit anwenden. Das ist die Empfehlung einer Beratergruppe, die der Internetkonzern versammelt hat. Sie bestätigt damit eine Entscheidung, die das Unternehmen ohnehin schon getroffen hat, obwohl die EU-Vorgaben eine weltweite Umsetzung fordern.

   Google hatte das achtköpfige Komitee im Mai zusammengetrommelt. Es soll den Konzern bei der Umsetzung des Urteils beraten, welches Google anweist, persönliche Informationen zu Einzelpersonen von der Liste der Suchergebnisse auf Antrag zu löschen. Suchmaschinenbetreiber müssen diese persönlichen Informationen entfernen, es sei denn, die Informationen sind im öffentlichen Interesse. In dem Urteil wurde aber nichts zum geographischen Geltungsbereich der Vorgabe gesagt.

   Google hat sich zwar damit beeilt, die Regel im Laufe des Sommers umzusetzen, hat aber die entsprechenden Informationen nur von seinen europäischen Domains entfernt wie Google.de, Google.fr oder Google.co.uk, aber nicht von Google.com, auch wenn darauf von Europa aus zugegriffen wird. Dadurch kann es möglich sein, bereits entfernte Informationen zu finden, indem die Webseiten miteinander verglichen werden. Die Behörden ärgert das. Sie argumentieren, dass die Datenschutzrechte von EU-Bürgern unterminiert werden.

   In einem 44 Seiten starken, am Freitag veröffentlichten Bericht stützte eine Mehrheit des Google-Beratergremiums - dessen Mitgliedern nach eigenen Angaben über die Erstattung ihrer Ausgaben hinaus nicht bezahlt wurden - die Position des Konzerns. Die Nutzer außerhalb Europas hätten ein Interesse am Auffinden von Informationen, so die Berater. Beschränkungen könnten Gesetzen in anderen Ländern zuwiderlaufen. Das Gremium stützte auch die Entscheidung Googles, die Herausgeber zu informieren, wenn ihre Links von der Liste der Suchergebnisse gelöscht wurden. Das Gremium schlug außerdem vor, den Herausgebern zu erlauben, diese Entscheidungen anzufechten.

   Der Bericht, den einige europäische Datenschützer als ein großes PR-Manöver beschreiben, könnte die Auseinandersetzung mit EU-Vertretern darüber verschärfen, wie die europäischen Datenschutzregeln zu interpretieren und anzuwenden sind. Die Entscheidung des EU-Gerichts lautete, dass die Regeln für jedes Unternehmen gelten, das in der Union Geschäfte macht. Aber die Silicon-Valley-Firmen und andere Unternehmen in den USA sträuben sich gegen Vorgaben, die ihrer Ansicht nach die freie Meinungsäußerung einschränken könnten.

   Europäische Länder, Vertreter und Gesetzgeber führen derzeit eine Debatte darüber, wie eine neue europaweite Datenschutzrichtlinie umgesetzt werden könnte, die ein breiteres "Recht auf Löschen" enthält und die mehr umfasst als nur die Suchmaschinen, die bei dem Gerichtsentscheid letztes Jahr im Fokus standen. Andere Länder, in denen ähnliche Debatten laufen, schauen sich den Prozess genau an.

   Im November hatte eine Gruppe Vertreter der Datenschutzbehörden aller 28 EU-Mitgliedsstaten gesagt, dass Suchmaschinen das Recht auf Vergessenwerden global anwenden sollten und nicht nur in Europa. Die Gruppe hat keine Exekutivgewalt, ihre Meinung reflektiert aber den Konsens der nationalen Regulatoren, die unter ihren landeseigenen Gesetzen Prozesse und Vollstreckungsmaßnahmen verfolgen können.

   Gerichtsprozesse sind laut Anwälten auch möglich, wenn sich Einzelpersonen dazu entschließen, Googles Entscheidungen, die Ergebnisse nur von seien EU-Webseiten zu löschen, anfechten.

   In der Google-Beratergruppe, in der Professoren, ein Zeitungsherausgeber, Anwälte, eine Politikerin, Menschenrechts- und Datenschutzexperten und der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales vertreten waren, gab es intern einige Unstimmigkeiten. So widersprach die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Mehrheit, indem sie sich für eine globale Ausweitung der EU-Vorgabe aussprach. Das Internet sei global, der Schutz der Rechte der Nutzer müsse ebenfalls global sein, schrieb Leutheusser-Schnarrenberger. Jegliche Umgehung dieser Rechte müsse verhindert werden.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

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