06.03.2015 19:47:58

Erfolg der NEUSTART gGmbH politisch ad absurdum geführt

Stuttgart (ots) - Die heute bekannt gewordene Entscheidung, die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württembergs - ungeachtet der positiven Evaluierungsbilanz - nach 2016 wieder in staatlicher Regie zu organisieren, "ist für uns weder nachvollziehbar noch sinnvoll", erklärt Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten. "Die vorgeblich alternativlose Rechtslage belässt, wie die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts belegt, durchaus Spielräume, eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden, zumal das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit der freien Trägerschaft nicht in Frage gestellt hat", so Körner weiter. Juristische Gründe werden angeführt, obwohl sich die Rechtssicherheit durch moderate Korrekturen wieder herstellen ließe. Unklar bleibt auch, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte. Sowohl die Landeshaushaltsordnung als auch das Gesetz zur Förderung des Mittelstands legen eine andere Vorgehensweise nahe. "Selbst die viel zitierte 10-Jahres-Klausel als Argument für eine potentielle Unsicherheit der Mitarbeiter müsste so nicht sein, da eine unbefristete Vergabe mit Kündigungsklausel prinzipiell möglich und auch europarechtskonform wäre", betont Körner.

Freie Trägerschaft - hohe Qualität, geringe Kosten

Über acht Jahre sind bereits seit der landesweiten Übertragung auf NEUSTART vergangen, wovon vier Jahre u. a. darauf verwendet wurden, alle Bereiche des Unternehmens zu evaluieren. Der Evaluierungsbericht des Justizministeriums attestiert der NEUSTART gGmbH hohe Qualität zu geringen Kosten. "Umso überraschender und schmerzlicher ist jetzt die getroffene Entscheidung", sagt Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit. "Die gewünschte Zäsur wird viele unserer positiven Neuerungen und Entwicklungen entscheidend treffen, im schlimmsten Falle nach 2016 sogar annullieren. Wie z. B. die von uns landesweit etablierte ehrenamtliche Bewährungshilfe ohne unser Know-how überleben soll, muss dringend geklärt werden. Damit wird alles ad absurdum geführt, was uns immer zugesagt wurde. Offensichtlich bilden nicht allein Qualität und Effizienz unserer Arbeit, sondern politische Erwägungen die Grundlage, um die Vor- und Nachteile unseres Modells zu bewerten", erklärt Ricken.

Gesellschaftlicher Nutzen - ökonomisch wie ideell

Ob und wie die vielen positiven Ergebnisse und Entwicklungen der Bewährungshilfereform in ein staatliches System überführt werden können, bleibt abzuwarten. Die Vorzüge eines Non-Profit-Unternehmens mit bilateraler Ausrichtung sind zahlreich und kommen ausnahmslos den über 20.000 Klienten zugute, die in Baden-Württemberg von der NEUSTART gGmbH betreut werden. Der daraus resultierende gesellschaftliche Nutzen ist bedeutend: ökonomisch wie ideell. "Wir wollen und werden den Übergangsprozess in jedem Fall konstruktiv begleiten und hoffen, es findet sich eine Lösung, um unsere gute Struktur weitgehend zu retten", erläutert Körner die Zielsetzungen der NEUSTART Geschäftsführung. "Jeder unserer Mitarbeiter kann sich darauf verlassen, dass wir alles daran setzen werden, um die hochwertige Durchführung unserer Dienstleistung zu gewährleisten", betont Körner.

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Pressekontakt:

Dr. Michael Haas Pressesprecher NEUSTART gemeinnützige GmbH Rosenbergstraße 122, 70193 Stuttgart TEL 0711 | 627 69-411 MOBIL 0157 | 76 21 35 58 michael.haas@neustart.org

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