31.07.2014 21:34:30

EANS-PVR: FACC AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

=------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: =---------------------------------- Name: J.P. Morgan Securities plc Sitz: 25 Bank Street, London E145JP Staat: United Kingdom

Mitteilung gemäß § 93 Abs 2 Börsegesetz

Die FACC AG gibt gemäß § 93 Abs 2 Börsegesetz ("BörseG") bekannt, dass sie von ihrer Aktionärin J.P. Morgan Securities plc, 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP, United Kingdom ("JPM"), folgende Mitteilung gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG im Zusammenhang mit dem Börsengang ("Angebot") der FACC AG ("Emittentin") und den stimmberechtigten Aktien der Emittentin, die zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen sind und deren erster Handelstag der 25. Juni 2014 war, erhalten hat:

1. Gemäß einer von FACC International Company Limited, Hong Kong ("Verkäufer") eingeräumten Option ("Greenshoe Option") war JPM berechtigt, bis zu 2.039.736 Aktien, die einem Anteil von 4,45% der Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Emittentin entsprachen ("Geliehene Aktien"), zu erwerben. Diese Aktien wurden JPM vom Verkäufer für Mehrzuteilungen in Verbindung mit dem Angebot geliehen und wurden den Investoren nach dem Pricing in Verbindung mit dem Angebot zugeteilt.

2. JPM hat die Greenshoe Option nicht ausgeübt, mit der Folge, dass die Greenshoe Option am 30. Kalendertag nach Aufnahme des Handels erlöschte. Daher ist an diesem Tag die Beteiligung von JPM, die sich aus Aktien der Emittentin und sich auf solche Aktien beziehende Finanzinstrumente im Sinne von § 91a BörseG (d.h. die Greenshoe Option) zusammensetzt, wie von JPM am 27. Juni 2014 bekannt gegeben, unter die in § 91 BörseG festgesetzte Schwelle von 5%, jedoch nicht unter 4%, gefallen.

3. Weiters hat JPM am 28. Juli 2014 sämtliche Geliehene Aktien, die JPM im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen erworben hat, an den Verkäufer rückübertragen, woraufhin die Beteiligung von JPM an den Aktien der Emittentin unter 4% gefallen ist.

4. JPM hält keine Finanzinstrumente in Bezug auf die Aktien der Emittentin gemäß § 91a BörseG.

Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

   July 31, 2014 15:05 ET (19:05 GMT)- - 03 05 PM EDT 07-31-14

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