09.02.2015 12:54:32

E.ON darf zwei Kraftwerksblöcke nicht wie geplant abschalten

   Von Christian Grimm

   Der Energiekonzern E.ON muss zwei zur Abschaltung vorgesehene Kraftwerksblöcke am Netz halten. Die Bundesnetzagentur stufte den Block 3 des Kraftwerks Irsching bei Ingolstadt und den Block 4 des Kraftwerks Staudinger im hessischen Großkrotzenburg als systemrelevant ein, wie die Behörde auf Anfrage bestätigte. Die beiden Anlagen haben zusammen eine Nettoleistung von knapp über 1.000 Megawatt, was etwa der eines Atomkraftwerks entspricht.

   E.ON hatte insgesamt neun Kraftwerke -oder Kraftwerksblöcke zur Stilllegung angemeldet, weil sich ihr Betrieb wegen der Energiewende nicht mehr rentiert. Darunter ist auch der nukleare Meiler in Grafenrheinfeld, der allerdings in Folge des Atomausstiegs abgeschaltet werden muss.

   Insgesamt wollen die deutschen Versorger in nächster Zeit 48 Kraftwerksblöcke stilllegen. Die Bundesnetzagentur erklärte davon elf Anlagen für unverzichtbar. Sie müssen weiterlaufen, damit die Stromversorgung gesichert ist. Die Erzeuger erhalten im Gegenzug Ausgleichszahlungen für den Betrieb.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/kla

   (END) Dow Jones Newswires

   February 09, 2015 06:24 ET (11:24 GMT)

   Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 06 24 AM EST 02-09-15

Analysen zu E.ON sp. ADRsmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

E.ON sp. ADRs 11,70 0,00% E.ON sp. ADRs