22.10.2014 18:59:47
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DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE000A0B7EZ7
Zielgesellschaft: YOUNIQ AG; Bieter: Corestate Ben BidCo AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Corestate Ben BidCo AG
c/o HauckSchuchardt
Niedenau 61-63
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
99284
Zielgesellschaft:
YOUNIQ AG
Eschersheimer Landstraße 6
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
86081
ISIN: DE000A0B7EZ7
WKN: A0B7EZ
Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt /
Main (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Frankfurt /
Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt.
Am 20. Oktober 2014 hat die Corestate Ben BidCo AG (Bieterin) durch den
Kauf und die Übertragung von 6.914.441 Stückaktien unmittelbar die
Kontrolle über die YOUNIQ AG (Zielgesellschaft) erlangt. Am 22. Oktober
2014 hat die Corestate Ben BidCo AG weitere 1.480.003 Stückaktien der
Zielgesellschaft erworben. Zum 22. Oktober 2014 hielt die Bieterin damit
insgesamt 8.394.444 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht
80,72% der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Folglich hat am 20. Oktober 2014 auch die CORESTATE IREI Holding S.A., 35,
avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Luxemburg, eingetragen im Handels- und
Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der Nummer B 186
352, die 100%-ige Muttergesellschaft der Bieterin, die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt. Zum 22. Oktober 2014 hielt die CORESTATE IREI
Holding S.A. mittelbar insgesamt 8.394.444 Stückaktien der
Zielgesellschaft. Dies entspricht 80,72% der Stimmrechte der
Zielgesellschaft. Dieser Stimmrechtsanteil in Höhe von 80,72% ist der
CORESTATE IREI Holding S.A. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG
zuzurechnen.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG
erfolgt daher auch im Namen der CORESTATE IREI Holding S.A.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die
Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird im Internet unter der Adresse
http://www.youniq-group.de veröffentlicht werden. Die Angebotsunterlage
wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der CORESTATE IREI Holding S.A.
erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Inhabern von Aktien der
Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können
nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen
zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder
für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese
Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht
erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch
hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit
ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und
unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als
unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich
von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr
gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2014
Corestate Ben BidCo AG
Ende der WpÜG-Meldung
22.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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