05.11.2015 20:30:11

DGAP-Stimmrechtsanteile: Windeln.de

DGAP-PVR: windeln.de AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

windeln.de AG

05.11.2015 20:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die windeln.de AG, Hofmannstraße 51, 81379 München, Deutschland hat am 04. November 2015 folgende Stimmrechtsmeldungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:

1. Morgan Stanley & Co. International plc, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.



2. Morgan Stanley Investments (UK), London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

3. Morgan Stanley UK Group, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

4. Morgan Stanley International Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

5. Morgan Stanley International Holdings Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

6. Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,15% (das entspricht 38546 Stimmrechten) betragen hat. Davon hält Morgen Stanley 0,00% direkt. 0,13% (das entspricht 33779 Stimmrechten) werden Morgan Stanley nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,02% (das entspricht 4767 Stimmrechten) werden Morgan Stanley nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. S.2 WpHG zugerechnet.



05.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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