22.05.2015 19:36:03

DGAP-Stimmrechtsanteile: Windeln.de

DGAP-PVR: windeln.de AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

windeln.de AG

22.05.2015 19:36

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die windeln.de AG, Hofmannstraße 51, 81379 München, Deutschland hat am 15. Mai 2015 folgende Stimmrechtsmeldungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:

1. The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 8. Mai 2015 die Schwellen von 10 % und 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 6,78 % (das entspricht 1721491 Stimmrechten) betragen hat. Davon hält The Goldman Sachs Group, Inc. 0 % (0 Stimmrechte) direkt. 6,78 % (1721491 Stimmrechte) werden nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Dabei werden The Goldman Sachs Group von folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG 3% oder mehr beträgt, Stimmrechte zugerechnet:? The Goldman, Sachs & Co. L.L.C.; Goldman, Sachs & Co.; Broad Street Principal Investments, L.L.C. 0,63 % (159685 Stimmrechte) werden nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.



Die Anzahl der insgesamt mitgeteilten Stimmrechte entspricht nicht der Summe der nach den einzelnen Zurechnungstatbeständen mitgeteilten Stimmrechte. Dies beruht darauf, dass 159685 (0,63 %) der Stimmrechte dem Meldepflichtigen aus den identischen Aktien einerseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und andererseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet werden und in der Gesamtsumme daher nur einmal gezählt werden.

2. The Goldman, Sachs & Co. L.L.C., Wilmington Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 8. Mai 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 6,78 % (das entspricht 1721491 Stimmrechten) betragen hat. Davon hält The Goldman Sachs & Co. L.L.C. 0 % (0 Stimmrechte) direkt. 6,78 % (1721491 Stimmrechte) werden nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Dabei werden The Goldman, Sachs & Co. L.L.C. von folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG 3% oder mehr beträgt, Stimmrechte zugerechnet:? Goldman Sachs & Co.; Broad Street Principal Investments, L.L.C. 0,63 % (159685 Stimmrechte) werden nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Die Anzahl der insgesamt mitgeteilten Stimmrechte entspricht nicht der Summe der nach den einzelnen Zurechnungstatbeständen mitgeteilten Stimmrechte. Dies beruht darauf, dass 159685 (0,63 %) der Stimmrechte dem Meldepflichtigen aus den identischen Aktien einerseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und andererseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet werden und in der Gesamtsumme daher nur einmal gezählt werden.

3. Goldman Sachs & Co., New York, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 8. Mai 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 6,78 % (das entspricht 1721491 Stimmrechten) betragen hat. Davon hält The Goldman Sachs & Co. L.L.C. 0 % (0 Stimmrechte) direkt. 6,78 % (1721491 Stimmrechte) werden nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Dabei werden Goldman Sachs & Co von folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG 3% oder mehr beträgt, Stimmrechte zugerechnet:? Broad Street Principal Investments, L.L.C. 0,63 % (159685 Stimmrechte) werden nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Die Anzahl der insgesamt mitgeteilten Stimmrechte entspricht nicht der Summe der nach den einzelnen Zurechnungstatbeständen mitgeteilten Stimmrechte. Dies beruht darauf, dass 159685 (0,63 %) der Stimmrechte dem Meldepflichtigen aus den identischen Aktien einerseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und andererseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet werden und in der Gesamtsumme daher nur einmal gezählt werden.

4. Goldman Sachs (UK) L.L.C., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 8. Mai 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

5. Goldman Sachs Group UK Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 8. Mai 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

6. Goldman Sachs International, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 8. Mai 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.



22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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