23.09.2014 19:17:48

DGAP-News: Rocket Internet AG: Rocket Internet veröffentlicht Preisspanne für Börsengang

Rocket Internet AG: Rocket Internet veröffentlicht Preisspanne für Börsengang

DGAP-News: Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Börsengang

Rocket Internet AG: Rocket Internet veröffentlicht Preisspanne für

Börsengang

23.09.2014 / 19:17

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NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN

DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN

WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE

DER PRESSEMITTEILUNG.

Rocket Internet veröffentlicht Preisspanne für Börsengang

- Preisspanne von 35,50 Euro bis 42,50 Euro

- Angebotszeitraum beginnt am 24. September 2014 und wird voraussichtlich

am 7. Oktober 2014 enden

- Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse für den 9. Oktober

2014 geplant

- Gesamtvolumen der Platzierung zum Mittelwert der Preisspanne und bei

vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option entspricht etwa 1,477 Mrd.

Euro und einem Streubesitzanteil von 24,0 % nach Ablauf aller

Sperrfristen

- Marktkapitalisierung zum Mittelwert der Preisspanne und bei

vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option von 6,161 Mrd. Euro

- Cornerstone Investoren werden Angebotsaktien in Höhe von insgesamt

582,5 Mio. Euro zum Angebotspreis erwerben

- Erlöse dienen der Finanzierung weiterer Unternehmensgründungen und

Konzept-Unternehmen sowie der Konsolidierung der Anteile an

ausgewählten bestehenden Unternehmen

- Die gegenwärtigen Anteilseigner werden im Rahmen des Börsengangs keine

Aktien veräußern; alle gegenwärtigen Anteilseigner und Cornerstone

Investoren haben eine zwölfmonatige Veräußerungssperre unterzeichnet

- Neuer Aufsichtsrat gewählt

Berlin, 23. September 2014 - Die Rocket Internet AG ("Rocket" oder das

"Unternehmen") hat heute weitere Details zum geplanten Börsengang an der

Frankfurter Wertpapierbörse bekanntgegeben. Die Preisspanne wurde auf 35,50

Euro bis 42,50 Euro je Aktie festgelegt. Der Angebotszeitraum soll am 24.

September 2014 beginnen und endet voraussichtlich am 7. Oktober 2014. Die

Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 9. Oktober

2014 geplant.

Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot der Angebotsaktien in

Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg sowie Privatplatzierungen der

Angebotsaktien in einigen anderen Jurisdiktionen. In den Vereinigten

Staaten von Amerika werden die Angebotsaktien ausschließlich zum Verkauf an

qualifizierte institutionelle Anleger gemäß Rule 144A nach dem U.S.

Securities Act angeboten. Außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika

werden die Aktien gemäß der Regulation S nach dem Securities Act angeboten.

Rocket wird im Zuge einer Kapitalerhöhung bis zu 32.941.177 neue Aktien

ausgeben. Rockets gegenwärtige Anteilseigner werden im Rahmen des IPO keine

Aktien veräußern. Außerdem werden 4.941.176 Anteile für eine mögliche

Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt ("Greenshoe-Option"). Das Unternehmen

erwartet Bruttoerlöse von etwa 1,477 Mrd. Euro aus dem Angebot bei

Platzierung der maximalen Anzahl an Angebotsaktien einschließlich der

Ausübung der Greenshoe-Option zum Mittelwert der Preisspanne. Dies

entspricht einer Marktkapitalisierung in Höhe von 6,161 Mrd. Euro.

Die neuen Aktien werden derselben Klasse angehören wie die Aktien der

gegenwärtigen Anteilseigner von Rocket und mit den gleichen Rechten

ausgestattet sein. Rocket plant zunächst die Aufnahme in den Entry Standard

an der Frankfurter Wertpapierbörse. Das Unternehmen beabsichtigt, innerhalb

von 18 bis 24 Monaten in den General oder Prime Standard der Frankfurter

Wertpapierbörse zu wechseln.

Cornerstone Investoren und Veräußerungssperren

Eine Reihe herausragender, internationaler Cornerstone Investoren haben

sich verpflichtet, im Rahmen des Börsengangs Aktien zum Angebotspreis im

Wert von insgesamt 582,5 Mio. Euro zu erwerben. Die zwei größten

Cornerstone Investoren sind ein von Baillie Gifford & Co. gemanagter

Investmentfonds und J.P. Morgan Securities LLC. Baillie Gifford & Co.,

geführt von Scottish Mortgage Investment Trust Plc, hat sich verpflichtet

350 Mio. Euro zu investieren, und J.P. Morgan Securities LLC hat sich

verpflichtet 100 Mio. Euro zu investieren.

Die Cornerstone Investoren erweitern die Gruppe der bisherigen

Anteilseigner von Rocket, Global Founders, Investment AB Kinnevik,

Philippine Long Distance Telephone Company, Access Industries, United

Internet und HV Holtzbrinck Ventures, die alle hohe Investitionen in Rocket

und ihre Plattform getätigt haben und langfristige Verpflichtungen

eingegangen sind. Die Cornerstone Investoren sowie Rockets bestehende

Anteilseigner haben alle zwölfmonatige Veräußerungssperren unterzeichnet.

Oliver Samwer, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Rocket:

"Wir sind überzeugt, dass Rocket eine einmalige Chance hat, am Wachstum des

Internethandels in Schwellenländern teilzuhaben. Mit unserer operativen

Plattform entwickeln und skalieren wir die Marktführer von morgen. Dabei

machen wir bewährte E-Commerce-Geschäftsmodelle für mehr als 75 % der

Weltbevölkerung und ca. 75 % aller mobilen Endgerätnutzer zugänglich, die

alle außerhalb der USA und Chinas leben. Wir haben eine einmalige

Erfolgshistorie in operativer Umsetzung und nutzen unser globales Know-how,

um marktführende Unternehmen aufzubauen, die mit ihren Online-Diensten die

Nachfrage der Verbraucher bedienen. Außerdem hat Rocket die Fähigkeit unter

Beweis gestellt, Mehrwert für Investoren zu erzielen. Der Börsengang ist

ein bedeutender Meilenstein für unser Unternehmen, und wir freuen uns sehr

über die frühe Unterstützung erstklassiger Cornerstone Investoren. Die

Erlöse aus dem Börsengang werden uns helfen, neue Gesellschaften zu gründen

und weiter in bestehende Unternehmen zu investieren, um unser schnelles

Wachstum außerhalb der USA und Chinas fortzusetzen".

Verwendung der Erlöse

Rocket plant, einen Großteil der Erlöse aus dem Börsengang für die Gründung

neuer Unternehmen und für Investitionen in bestehende Konzept-Unternehmen

zu verwenden. Auf diese Weise kann Rocket ihren neuen Unternehmen mit Blick

auf langfristige Mehrheitsbeteiligungen über die Gründungsphase hinaus

Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Außerdem plant Rocket, in einige ihrer jüngeren Unternehmen zu investieren,

um bestehende Mehrheitsbeteiligungen ebenfalls längerfristig auszubauen und

zu erhalten. Darüber hinaus plant Rocket, ihre Beteiligungen an einigen

ihrer ausgereifteren Unternehmen zu konsolidieren.

Herausragende Erfolgshistorie

Rocket weist eine herausragende Erfolgshistorie in operativer Führung und

Wertschaffung vor. Seit der Gründung im Jahr 2007 hat Rocket erstklassige

Prozesse etabliert - in mehr als 100 Ländern auf fünf Kontinenten mit mehr

als 20.000 Angestellten über ihr gesamtes Unternehmensnetzwerk hinweg.

Rocket betreibt 66 Konsumgütermarken, die auf grundlegende

Verbraucherbedürfnisse in Märkten mit einer Gesamtbevölkerung von 5,4 Mrd.

Menschen abzielen, während diese auf die Nutzung von Online- und

Mobilkanälen umsteigen.

Rockets größte und ausgereiftere Unternehmen haben alle marktführende

Positionen erzielt und liegen laut unabhängiger Marktforschung von Comscore

und Similarweb im Durchschnitt in allen Ländern, in denen sie tätig sind,

auf Platz eins oder zwei. Diese Firmen investieren in rasches Wachstum und

steigerten ihren Jahresumsatz von 2012 auf 2013 durchschnittlich um etwa

140%.

Rocket hat in der Vergangenheit erfolgreich Mehrwert für ihre Anteilseigner

geschaffen. Seit der Gründung im Jahr 2007 hat Rocket ein Vielfaches in

Höhe des Fünfundzwanzigfachen des eingesetzten Kapitals erwirtschaftet. Mit

Gesamtinvestitionen von Rocket in Höhe von 169 Mio. Euro wurde eine

Wertschöpfung einschließlich Ausschüttungen von 4,2 Mrd. Euro erzielt.

Neuer Aufsichtsrat gewählt

Neben dem IPO hat Rocket außerdem die Wahl des neuen Aufsichtsrats

bekanntgegeben, welcher aus neun Mitgliedern bestehen wird.

Lorenzo Grabau, Chief Executive Officer von Investment AB Kinnevik, ist

Aufsichtsratsvorsitzender und zudem Vorsitzender des Präsidialausschusses.

Prof. Dr. Marcus Englert, ehemaliger Vorstand und Chief New Media Officer

von ProSiebenSat.1, Associate Partner bei Solon Management Consulting, ist

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats. Er übernimmt außerdem die

Vorsitze des Nominierungsausschusses, des Investitionsausschusses und des

Vergütungsausschusses.

Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Gründer und früherer Vorstandsvorsitzender

der Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants.

Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der United Internet AG.

Erik Mitteregger, nicht exekutives Mitglied des Investitionsausschusses der

Investment AB Kinnevik, übernimmt den Vorsitz des Prüfungsausschusses.

Napoleon L. Nazareno, Chief Executive Officer der Philippine Long Distance

Telephone Company.

Dr. Erhard Schipporeit, früherer Finanzvorstand der E.ON AG.

Daniel Shinar, Vice President und Head of Technology Investments bei Clal

Industries Ltd.

Philip Yea, nicht geschäftsführender Vorstandsvorsitzender von bwin.party

digital entertainment plc und ehemaliger Chief Executive Officer von 3i

Group plc.

Weitere Details zum Angebot

Berenberg, J.P. Morgan und Morgan Stanley begleiten den Börsengang als

Joint Global Coordinators und fungieren gemeinsam mit BofA Merrill Lynch,

Citigroup und UBS Investment Bank als Joint Bookrunners.

Die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) lautet DE000A12UKK6, die

Wertpapierkennnummer (WKN) lautet A12UKK. Interessierte Anleger können ab

dem Beginn des Angebotszeitraums (voraussichtlich ab dem 24. September

2014) ihre Kaufangebote abgeben. Die Angebotsfrist für Privatanleger endet

voraussichtlich am 7. Oktober 2014 um 12:00 Uhr MESZ und für

institutionelle Anleger um 16:00 Uhr MESZ. Der Börsenprospekt steht zum

Download auf der Webseite von Rocket Internet zur Verfügung.

Ende

Pressekontakt:

Brunswick Group

Frankfurt: Paul Scott + 49 69 2400 5541 / Oliver Thompson +49 69 2400 5539

London: Chris Blundell +44 207 404 5959

Rocket Internet

Andreas Winiarski, Global Head of PR and Communications

+49 30 300 13 18 68

andreas.winiarski@rocket-internet.com

Über Rocket Internet

Rockets Ziel ist es, die größte Internet-Plattform außerhalb der USA und

Chinas zu werden. Rocket identifiziert und baut bewährte

Internetgeschäftsmodelle auf und überträgt diese in neue, unterversorgte

oder unerschlossene Märkte. Dort strebt Rocket an, diese zu skalieren und

zu marktführenden Internetunternehmen auszubauen. Im Mittelpunkt der

Tätigkeiten von Rocket stehen bewährte Internetgeschäftsmodelle, welche die

grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher in drei Bereichen erfüllen:

E-Commerce, Marktplätze und Finanztechnologie. Rocket wurde im Jahr 2007

gegründet und beschäftigt in ihrem Netzwerk von Unternehmen heute über

20.000 Angestellte in mehr als 100 Ländern auf fünf Kontinenten.

Disclaimer:

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen

basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des

Managements der Rocket Internet AG ("Rocket") und beinhalten bekannte und

unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die

tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin

enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die

tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von

den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem,

Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der

Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,

Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,

Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,

insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen,

oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,

Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch

die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die

"Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland

oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige

Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem

Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von

1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf

angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter

dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder

Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese

ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers"

gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933,

in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der

Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen

Fassung, sind, getätigt werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch

die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.

Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu

veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung

hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von Rocket sollte nur

auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt

wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei Rocket

Internet AG, Johannisstraße 20, 10117 Berlin, Deutschland, oder auf der

Rocket Webseite kostenfrei erhältlich sein.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und

richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen

oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung

fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.)

(wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).

Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis

dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die

keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede

Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den

Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan

Securities plc, Citigroup Global Markets Limited, Merrill Lynch

International und UBS Limited handeln im Zusammenhang mit dem Angebot

ausschließlich für Rocket. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot

niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten ansehen und sind niemand

anderem als Rocket gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den

Rocket als Klient erhält. Sie bieten überdies niemand außer Rocket Beratung

im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Ankündigung oder irgendeinem Vorgang,

irgendeiner Vereinbarung oder einer sonstigen in dieser Mitteilung

angeführten Angelegenheit an.

Weder Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan

Securities plc, Citigroup Global Markets Limited, Merrill Lynch

International und UBS Limited noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter,

Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung

oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,

Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen

Informationen (bzw. zum Fehlen von Informationen in dieser Mitteilung) oder

zu jedweder anderer Information über Rocket, deren Tochtergesellschaften

und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in

schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form erfolgt,

sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem

Schaden, der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser

Mitteilung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.

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23.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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288361 23.09.2014

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