13.02.2018 22:44:42
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DGAP-News: Instone Real Estate Group: Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie
Instone Real Estate Group: Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie
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DGAP-News: Instone Real Estate Group B.V. / Schlagwort(e): Börsengang
Instone Real Estate Group: Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie
13.02.2018 / 22:44
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie
- Gesamtemissionsvolumen inklusive Mehrzuteilungsoption von rund 428
Millionen Euro.
- Platzierung von 19.900.000 Aktien entspricht Streubesitz von 53,8 Prozent
(bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option).
- Marktkapitalisierung von rund 795 Millionen Euro.
- Instone wird Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 142 Millionen
Euro zur Beschleunigung des Wachstums erhalten.
Essen, 13. Februar 2018. Instone Real Estate Group, ein führender
Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen Deutschlands, hat heute im
Zusammenhang mit der Privatplatzierung gemeinsam mit den Konsortialbanken
den Platzierungspreis für ihre Aktien auf 21,50 Euro je Aktie festgesetzt.
Instone platzierte insgesamt 19.900.000 Aktien mit institutionellen
Investoren. Davon wurden 7.000.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung und
12.900.000 existierende Aktien aus dem Besitz der derzeitigen Aktionäre, von
ActivumSG Capital Management Limited ("ASG") aufgelegte Fonds,
einschließlich zusätzlicher Aktien aus einer Mehrzuteilungsoption platziert.
Das Gesamtemissionsvolumen lag bei rund 428 Millionen Euro. Bei
vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option wird der Streubesitz bei rund
53,8 Prozent liegen. Zum Platzierungspreis wird die Marktkapitalisierung von
Instone zu Handelsbeginn rund 795 Millionen Euro betragen.
Die Nettoerlöse für Instone aus der Platzierung neuer Aktien belaufen sich
auf rund 142 Millionen Euro. Das Unternehmen plant davon rund 86 Millionen
Euro für die Akquisition und Entwicklung neuer Wohnprojekte sowie sonstige
Aufwendungen zu verwenden. Rund 55,5 Millionen Euro der Nettoerlöse aus der
Kapitalerhöhung sollen für die komplette Rückzahlung eines bestehenden
Gesellschafterdarlehens verwendet werden.
Kruno Crepulja, CEO von Instone: "Der Börsengang von Instone ist ein
wichtiger Meilenstein. Den Großteil der Kapitalerhöhung werden wir für die
Beschleunigung unseres Wachstums nutzen. Im Gegenzug werden unsere Aktionäre
die Möglichkeit haben, an der erfolgreichen Entwicklung von Instone als
größten börsennotierten Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen
Deutschlands zu partizipieren."
Die Instone-Aktien werden voraussichtlich ab dem 15. Februar 2018 im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der
Wertpapierkennnummer (WKN) A2JCTW, der International Securities
Identification Number (ISIN) NL0012757355 und dem Tickersymbol "INS"
gehandelt. Das Settlement ist für den 19. Februar 2018 geplant.
Credit Suisse und Deutsche Bank agierten als Joint Global Coordinators und
gemeinsam mit BNP PARIBAS, Morgan Stanley sowie UniCredit Bank AG als Joint
Bookrunners. Lilja & Co agierte als Finanzberaterin von Instone und
ActivumSG.
Kontaktdetails
Investor Relations
Thomas Eisenlohr
Instone Real Estate
Telefon: +49 201 45355365
E-Mail: thomas.eisenlohr@instone.de
Pressekontakt
Christian Falkowski
Hering Schuppener Consulting
Telefon: +49 69 92187464
E-Mail: cfalkowski@heringschuppener.com
Franziska Jenkel
RUECKERCONSULT
Telefon: +49 30 284498761
E-Mail: instone@rueckerconsult.de
Über Instone
Instone ist einer der deutschlandweit führenden Wohnentwickler. Instone
entwickelt moderne, urbane Mehrfamilien- und Wohngebäude und saniert
denkmalgeschützte Gebäude für Wohnzwecke. Instone entwickelt und vermarktet
Wohnungen an Eigennutzer, private Kapitalanleger und institutionelle
Investoren. In 26 Jahren konnten so über eine Million Quadratmeter
entwickelt werden. Bundesweit sind rund 240 Mitarbeiter an acht Standorten
tätig. Zum 30. September 2017 umfasst das Projektportfolio von Instone 48
Entwicklungsprojekte mit einem erwarteten Gesamtverkaufsvolumen von etwa 3,4
Milliarden Euro und mehr als 8.000 Einheiten. Die Marke "Instone" entstand
2017 durch den Zusammenschluss der formart GmbH & Co. KG und der GRK-Holding
GmbH.
Wichtiger Hinweis
Dieses Material darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien
oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Dieses Material
stellt kein Verkaufsangebot für Wertpapiere oder ein Ansuchen um den Kauf
von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Instone Real Estate Group N.V.
(nach Wirksamwerden der Umwandlung der Unternehmensform, die voraussichtlich
am 13. Februar 2018 erfolgen wird, das "Unternehmen") in den Vereinigten
Staaten, Australien, Kanada oder irgendeinem anderen Rechtssystem, in dem
ein derartiges Angebot oder Ansuchen nicht rechtmäßig ist, dar. Die
Wertpapiere des Unternehmens dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von
der Registrierung unter dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten von
1933, in der jeweils gültigen Fassung (das "Wertpapiergesetz"), nicht in den
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere des
Unternehmens wurden und werden nicht unter dem Wertpapiergesetz registriert.
Die Wertpapiere werden nicht an der Börse in den Vereinigten Staaten
notiert. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen, von einigen Ausnahmen
abgesehen, nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft
werden, oder an, auf Rechnung von und zugunsten eines Staatsangehörigen oder
Staatsbürgers von Australien, Kanada oder Japans.
In Großbritannien wird dieses Dokument nur an Personen verteilt bzw. ist nur
an Personen gerichtet, die (i) als Anlagespezialisten in den
Anwendungsbereich von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die
"Verordnung") fallen oder (ii) Personen, die in den Anwendungsbereich des
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, nicht rechtsfähige Vereine etc.) (die "Relevanten Personen").
Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an Relevante Personen und darf
nicht von Personen verwendet werden, die nicht zu den Relevanten Personen
gehören. Jegliche Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf die sich
dieses Dokument bezieht, stehen nur Relevanten Personen offen und werden nur
mit diesen Relevanten Personen durchgeführt.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Verkaufsangebot noch ein Ansuchen um
den Kauf von Wertpapieren des Unternehmens dar. In keiner Jurisdiktion ist
derzeit ein öffentliches Angebot von Wertpapieren geplant. Jedes öffentliche
Angebot von Aktien würde ausschließlich mittels und basierend auf einem
gebilligten und öffentlich verfügbaren Wertpapierprospekt erfolgen.
Im Zusammenhang mit dieser Transaktion handeln die Joint Bookrunner
ausschließlich für die Gesellschaft und die verkaufenden Anteilseigner und
niemanden sonst. In Bezug hierauf werden die Joint Bookrunner keine andere
Person als ihren jeweiligen Kunden betrachten. Die Joint Bookrunner tragen
für niemanden außer die Gesellschaft und die verkaufenden Anteilseigner
Verantwortung für die ihren Kunden gewährten Sicherheiten oder für die
Beratung in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder
irgendeine andere Angelegenheit, auf die hierin verwiesen wird.
Bei den in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen kann es sich um
"zukunftsgerichtete Aussagen" handeln. Zukunftsgerichtete Aussagen sind in
der Regel zu erkennen an Begriffen wie "können", "werden", "sollten",
"planen", "erwarten", "vorhersehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen",
"projektieren", "Ziel" oder "Zielvorgabe" oder Verneinungen dieser Begriffe
bzw. sonstige Varianten dieser Begriffe oder anderer vergleichbarer
Terminologie.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und
beinhalten verschiedene bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten
sowie andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen und Erfolge des Unternehmens oder der
Branche wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Aktivitäten, Leistungen
oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückt oder impliziert wurden. Sie sollten kein unangemessenes
Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen und das Unternehmen
verpflichtet sich nicht zu einer öffentlichen Aktualisierung oder Prüfung
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien handelt Credit Suisse
Securities (Europe) Limited oder die mit ihm verbundenen Unternehmen auf
Rechnung der Joint Bookrunners als Stabilisierungsmanager und kann als
solcher in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Art. 5 Abs. 4
und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit
Art. 5 bis 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052)
Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den
Marktpreis der Aktien des Unternehmens zu stützen und dadurch einem etwaigen
Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu
Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Daher werden Stabilisierungsmaßnahmen
nicht notwendigerweise ergriffen und können zu jeder Zeit beendet werden.
Solche Maßnahmen können im Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse ab
dem Zeitpunkt der Aufnahme des Börsenhandels der Aktien des Unternehmens am
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und
müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt beendet sein (der
"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die
Stützung des Börsenkurses der Aktien des Unternehmens während des
Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der
Börsenkurs der Aktien des Unternehmens höher ist als es ohne solche
Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein
Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist.
Hinsichtlich der zu platzierenden Aktien der Gesellschaft wurde -
ausschließlich für den Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a)
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden
Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU)
2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen
Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien der Gesellschaft kann
sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren
oder einen Totalverlust erleiden. Die zu platzierenden Aktien der
Gesellschaft bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz.
Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine
garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine
oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage
sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die
über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer
solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt
nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder
aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die
Privatplatzierung. Ferner ist zu beachten, dass die Joint Bookrunners in der
Privatplatzierung ungeachtet der Zielmarktbestimmung nur Anleger vermitteln
werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete
Gegenparteien erfüllen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder
(a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II
noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in
die Aktien der Gesellschaft zu investieren, diese zu erwerben oder
irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder
Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien
eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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13.02.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Instone Real Estate Group B.V.
Baumstraße 25
45128 Essen
Deutschland
Telefon: +49 201 453 550
E-Mail: ir@instone.de
Internet: www.instone.de
ISIN: NL0012757355
WKN: A2JCTW
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
Notierung vorgesehen / intended to be listed
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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654051 13.02.2018
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