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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Öffentliches Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung mit Erwerbsgarantie im Umfang von 60 % durch Hauptaktionärin
MOLOGEN AG: Öffentliches Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung mit Erwerbsgarantie im Umfang von 60 % durch Hauptaktionärin
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: Öffentliches Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung mit
Erwerbsgarantie im Umfang von 60 % durch Hauptaktionärin
21.12.2016 / 20:33 CET/CEST
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durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
MOLOGEN AG - Öffentliches Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung mit
Erwerbsgarantie im Umfang von 60 % durch Hauptaktionärin
Berlin, 21. Dezember 2016 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/
WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung
der Gesellschaft am 13. August 2014 erteilten Ermächtigung die Ausgabe
einer Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
4.999.990,00, eingeteilt in bis zu 499.999 Teilschuldverschreibungen zu je
EUR 10,00 mit einer Laufzeit bis zum 19. Januar 2025 ("Wandelanleihe
2017/2025"), beschlossen. Die Wandelanleihe 2017/2025 sieht eine jährliche
Festverzinsung in Höhe von 6 % sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger
vor, die Wandelanleihe 2017/2025 in insgesamt bis zu 3.124.994 Aktien der
Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,60 zu
wandeln.
Die Wandelanleihe 2017/2025 wird von einer Emissionsbank mit der
Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis
68:1 (je 68 Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung) zu
einem Ausgabepreis in Höhe von EUR 10,00 je Teilschuldverschreibung
innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug anzubieten. Die Aktionäre können ihre
Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 28. Dezember 2016 bis
(einschließlich) zum 13. Januar 2017 dauernden Bezugsfrist ausüben. Weitere
Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, welches
voraussichtlich am 27. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Ab diesem Zeitpunkt wird es auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.mologen.com) zugänglich sein. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen
wird die Gesellschaft in Bezug auf das öffentliche Angebot der
Wandelanleihe 2017/2025 keinen Wertpapierprospekt erstellen und
veröffentlichen. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft nicht, die
Einbeziehung der Wandelanleihe 2017/2025 in den Börsenhandel zu
veranlassen.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Global Derivative Trading GmbH
(die "GDT"), hat gegenüber der Gesellschaft eine verbindliche Zusage
abgegeben, insgesamt mindestens 299.999 Teilschuldverschreibungen - das
entspricht rund 60 % der Wandelanleihe 2017/2025 - zu erwerben (oder, falls
weniger nicht bezogene Teilschuldverschreibungen vorhanden sein sollten,
die größtmögliche verfügbare Anzahl). Anknüpfend an diese Erwerbsgarantie
hat die Gesellschaft der GDT die Zuteilung einer entsprechenden Anzahl von
Teilschuldverschreibungen zugesagt und darüber hinaus ein Recht des ersten
Zugriffs auf alle weiteren nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen
gewährt.
MOLOGEN beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Wandelanleihe für die
weitere Umsetzung der Strategie "Next Level" zu nutzen.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften
des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird
kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
Kontakt
Claudia Nickolaus
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Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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