01.03.2018 16:45:40

DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus bestehendem Rahmenvertrag

MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus bestehendem Rahmenvertrag

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus

bestehendem Rahmenvertrag

01.03.2018 / 16:46 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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(EU) Nr. 596/2014

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VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN

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MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus

bestehendem Rahmenvertrag

Berlin, 1. März 2018 - Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN

DE0006637200, WKN 663720) (nachstehend "das Unternehmen") hat heute bei dem

in Luxemburg ansässigen European High Growth Opportunities Securitization

Fund (nachstehend "der Investor") die Zeichnung der ersten Tranche von bis

zu 24 möglichen Tranchen von Wandelschuldverschreibungen abgerufen. MOLOGEN

erhält 500.000 EUR für die erste Tranche, die 10 Wandelanleihen mit einem

Nennwert von je 50.000 EUR umfasst.

Wie in der Ad-hoc-Meldung vom 20. Februar 2018 bekannt gegeben, hat MOLOGEN

einen Vertrag mit dem Investor, einem von Alpha Blue Ocean Advisors

beratenen Fonds, geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages kann das

Unternehmen über einen Zeitraum von zwei Jahren, begonnen am 20. Februar

2018, bei dem Investor Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis

zu 12 Mio. EUR abrufen. Die Wandelschuldverschreibungen werden in bis zu 24

Tranchen à 500.000 EUR jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben,

wobei das Unternehmen eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach

Begebung jeder Tranche einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren

Tranche verlangt werden kann.

Der Investor kann die Wandelschuldverschreibungen nach eigenem Ermessen in

Aktien umwandeln; allerdings besteht eine Umwandlungspflicht, wenn 12 Monate

(Ende der Laufzeit) seit der Ausgabe der entsprechenden Tranche verstrichen

sind. Der Umwandlungskurs entspricht dem volumengewichteten

Durchschnittspreis (VWAP) des Aktienkurses des Unternehmens während der drei

Handelstage vor der Wandlung abzüglich eines 10-prozentigen Abschlages, der

auch im Rahmen der derzeitigen Kapitalmaßnahme mit Bezugsrechten von MOLOGEN

gewährt wird, jedoch mindestens 80 % des VWAP des Aktienkurses während der

10 Tage vor Begebung der Wandelschuldverschreibungen. Der Zeichnungspreis

hat einen Nennwert von 2,3054 EUR pro neuer Aktie und entspricht dem VWAP

des Aktienkurses des Unternehmens während der 10 Handelstage vor Begebung

der Wandelschuldverschreibungen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht

verzinslich.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,

in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein

Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten

Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den

Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung

(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung

nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.

Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein

öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in

den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter

Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser

Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder

an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder

wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

Kontakt

Claudia Nickolaus

Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

investor@mologen.com

Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke

oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende

Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als

zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.

Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf

geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,

Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere

Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft

gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf

hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die

tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen

verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft

gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der

Veröffentlichung wiedergeben.

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01.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MOLOGEN AG

Fabeckstraße 30

14195 Berlin

Deutschland

Telefon: 030 / 841788-0

Fax: 030 / 841788-50

E-Mail: presse@mologen.com

Internet: www.mologen.com

ISIN: DE0006637200

WKN: 663720

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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