12.06.2017 07:15:41
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DGAP-Adhoc: Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG
Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG
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DGAP-Ad-hoc: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG
12.06.2017 / 07:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Verwaltungsrat der an der Frankfurter Börse kotierten Schweizer
Highlight Communications AG hat unter Verwendung des genehmigten Kapitals
der Gesellschaft 15.75 Mio. Aktien ausgegeben. Der Bezugspreis wurde auf EUR
5.20 pro Aktie festgelegt. Dadurch fliessen der Gesellschaft EUR 81.9 Mio.
zu, wodurch sich das Aktienkapital der Highlight Communications AG auf CHF
63'000'000 erhöht. Die Aktien wurden von einer Schweizer Bank fest
übernommen und werden vollumfänglich bei der Highlight Event and
Entertainment AG platziert, welche damit einen Anteil von 25.0% an der
Highlight Communications AG erwerben wird. Die Aktien werden mit der noch
nicht erfolgten Eintragung in das Handelsregister im Aussenverhältnis
geschaffen, sie sind aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll
stimmberechtigt. Die Transaktion dient der Vorbereitung eines möglichen
Übernahmeangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG, die nach
Kapitalerhöhung noch (unter Hinzurechnung der als Sicherheit an eine
Drittpartei begebenen Aktien) eine Beteiligung von rund 45.4 % an der
Highlight Communications AG hält.
Mit der Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC") und der
Platzierung der 15.75 Mio. neuen Aktien bei der Highlight Event and
Entertainment AG ("HLEE") soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die
festgefahrene Situation um die Lancierung eines möglichen Übernahmeangebots
der HLC an die Aktionäre der deutschen Constantin Medien AG ("CMAG") zu
deblockieren.
Die Kapitalerhöhung liegt im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und
deren Aktionäre. Dadurch soll ein allfälliges öffentliches Übernahmeangebot
an die Aktionäre der CMAG, mittels dessen die Stimmenmehrheit und
langfristig sämtliche Aktien der CMAG erworben werden sollen (nachfolgend
"Transaktion"), ermöglicht werden. Die Voraussetzungen hierfür, namentlich
die Finanzierung, sind derzeit noch nicht gegeben. Eine Entscheidung durch
den Verwaltungsrat der HLC konnte daher diesbezüglich noch nicht getroffen
werden. Gegebenenfalls wird die Transaktion durch die HLC unter Beteiligung
der HLEE durchgeführt werden.
Die Transaktion ist nach Überzeugung des Verwaltungsrats der HLC
erforderlich, um die gegenwärtige, für die Gesellschaft und ihre Aktionäre
sowie die kommerziellen Partner schädliche Situation zu beenden. Diese
besteht darin, dass die CMAG unter dem (nach Ansicht des Verwaltungsrats
nichtig gewählten) Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn und dem
Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel entgegen dem Willen der Mehrheit ihrer
eigenen Aktionäre, entgegen dem Interesse der HLC und entgegen dem Willen
ihres Verwaltungsrats in rechtswidriger Weise versucht, auf die
Vermögenswerte der Gesellschaft zuzugreifen. Die Organe der CMAG haben, um
dieses Ziel zu erreichen, nach Auffassung des Verwaltungsrats der HLC
mehrfach massiv gegen geltende Gesetze verstossen und es ist zu befürchten,
dass sie dieses Verhalten auch in Zukunft fortsetzen werden.
Aus diesem Grunde hält es der Verwaltungsrat der Gesellschaft für zwingend
geboten, auf ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG hinzuarbeiten,
um auf diesem Wege die Vermögenswerte der Gesellschaft im Interesse des
Unternehmens und der Aktionäre vor dem Zugriff durch Dieter Hahn zu
schützen. Darüber hinaus sollen so die Voraussetzungen für eine Optimierung
der Konzern- und Führungsstruktur geschaffen werden, damit Synergien erzielt
werden können.
Um die Kapitalerhöhung zu verhindern, hatte die CMAG eine Registersperre
gegen Beschlüsse der Generalversammlung der HLC erhoben, die aber vom
zuständigen Zivilkreisgericht Basel-Landschaft unmissverständlich abgewiesen
wurde. Die CMAG kann dieses Urteil weiterziehen. Die Ausgabe der neu
geschaffenen Aktien der HLC im Aussenverhältnis kann sich dadurch noch
verzögern, gemäss Art. 694 OR sind die Aktien mit der Einzahlung des
Ausgabebetrages und dem inzwischen erfolgten Feststellungsbeschluss des
Verwaltungsrats aber bereits voll stimmberechtigt.
Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat beschlossen, die für den 30.
Juni 2017 geplante ordentliche Generalversammlung der Highlight
Communications AG zu verschieben, um bestmöglich Klarheit zu schaffen und
eine mögliche Wiederholung der Generalversammlung und unnötige Kosten zu
vermeiden. Ein neues Datum wird zu gegebener Zeit festgelegt und mitgeteilt.
Weitere Informationen:
HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln BL
Telefon: +41 (0)61 816 96 91
Email: ir@hlcom.ch
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Highlight Communications AG
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Fax: +41 61 816 67 67
E-Mail: ir@hlcom.ch
Internet: www.hlcom.ch
ISIN: CH0006539198
WKN: 920299
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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