06.03.2015 18:45:48
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DGAP-Adhoc: Information der Dexia Kommunalbank Deutschland AG über die von ihr gehaltenen Forderungen gegen die Heta Asset Resolution AG
Information der Dexia Kommunalbank Deutschland AG über die von ihr gehaltenen Forderungen gegen die Heta Asset Resolution AG
Dexia Kommunalbank Deutschland AG / Schlagwort(e): Sonstiges
06.03.2015 18:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 1. März 2015 hat die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) auf der
Grundlage des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken
(BaSAG) per Mandatsbescheid die Abwicklung der Heta Asset Resolution AG
eingeleitet. Als Nachfolgegesellschaft der Hypo Alpe Adria Bank
International AG (HAA) ist die Heta Asset Resolution AG zuständig für die
Abwicklung der Aktiva der HAA. In diesem Zusammenhang hat die FMA ein bis
zum 31. Mai 2016 befristetes Moratorium über einen Großteil der
Verbindlichkeiten (Kapital und Zinsen) der Heta Asset Resolution AG
gegenüber den Gläubigern verhängt.
Die Dexia Kommunalbank Deutschland teilt mit, dass der Nominalbetrag ihrer
gegen die Heta Asset Resolution AG bestehenden Forderungen, die sämtlich
von dem Moratorium erfasst sind, EUR 395 Millionen beträgt. Die betroffenen
Forderungen sind mit einer Ausfallsbürgschaft des Landes Kärnten besichert.
Sie werden nicht zur Deckung der ausstehenden Öffentlichen Pfandbriefe der
Bank verwendet.
Die Dexia Kommunalbank Deutschland erwägt, gegen die Anordnung der FMA
rechtliche Schritte einzuleiten. Gleichwohl hat die Bank beschlossen, unter
Anlegung vorsichtiger Maßstäbe im 1. Quartal 2015 eine Wertberichtigung für
ihre Forderungen gegen die Heta Asset Resolution AG zu bilden, deren Höhe
mit Blick auf die weitere Entwicklung der Situation festgelegt wird.
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Sprache: Deutsch
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Fax: +49 30 255 98-200
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Stuttgart; Open Market in Frankfurt
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