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DGAP-Adhoc: Compleo beschließt Kommerzialisierung von Patenten für eichrechtskonformes Laden durch Lizenzierung an Dritte
DGAP-Ad-hoc: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Patent Ad hoc-Meldung Freitag 24.6.22 Compleo beschließt Kommerzialisierung von Patenten für eichrechtskonformes Laden durch Lizenzierung an Dritte Der Vorstand der Compleo Charging Solutions AG (Compleo) hat heute beschlossen, zukünftig zwei Patente für die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene eichrechtskonforme Abrechnung von Ladevorgängen durch Lizenzierung zu kommerzialisieren. Compleo hat jüngst auf Grundlage patentrechtlicher Gutachten Grund zur Annahme, dass mehrere Dritte mit den durch sie vertriebenen Produkte und Dienstleistungen in den Schutzumfang der in den Patenten beanspruchten Vorrichtungen und Verfahren eingreifen. Auf dieser Basis geht Compleo davon aus, dass derzeit eine ähnliche, aktuell nicht lizenzierte Nutzung der Patente durch zahlreiche Hersteller und Betreiber von Ladelösungen erfolgt. Die beiden bis 2031 bzw. 2032 in mehreren europäischen Ländern erteilten Patente hat Compleo im Zuge der Übernahme der innogy eMobility Solutions GmbH erworben. Durch die geplante Lizenzierung erschließt sich Compleo für die in Deutschland eichrechtskonform betriebenen Ladestationen eine mögliche zusätzliche Umsatzquelle. Die Lizenzeinnahmen könnten sich im mittleren 6- bis niedrigen 7-stelligen Euro-Bereich im Jahr 2023 bewegen und bis zum Ablauf des Patentschutzes im Jahr 2032 jährlich analog zum Marktwachstum steigern. Voraussetzung dafür ist die Realisierung der derzeit erwarteten Marktentwicklung bezüglich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Zudem befassen sich aktuell weitere europäische Länder mit der Eichrechtskonformität von Ladeinfrastruktur. Es ist daher möglich, dass die durch die Patente geschützte Technologie auch in weiteren Märkten in Europa zum Einsatz kommen wird. Aktuell arbeitet Compleo an der konkreten Ausgestaltung eines geeigneten Lizenzmodells. Die Rechtsbeständigkeit der Patente wird von einzelnen Marktteilnehmern in Frage gestellt. Prinzipiell ist Marktteilnehmern die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein erteiltes Patent möglich. Auch wenn dies ein Risiko für das Patent mit sich bringt, geht Compleo aktuell auf Basis der vorgenannten Gutachten von einer erfolgreichen Lizenzierung aus. Ob und in welchem Umfang Compleo Lizenzeinnahmen aufgrund der genannten Patente realisieren kann, hängt neben der patentrechtlichen Lage insbesondere vom Ausgang der Verhandlungen mit möglichen Lizenznehmern ab. Eine konkrete Schätzung von Umsatz- und Gewinnerwartungen ist damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Compleo Charging Solutions AG |
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E-Mail: | ir@compleo-cs.de |
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ISIN: | DE000A2QDNX9 |
WKN: | A2QDNX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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