15.02.2018 19:52:03
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DGAP-Ad hoc: MOLOGEN AG
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT. MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zur Zeichnung der Kapitalerhöhung Berlin, 15. Februar 2018 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitaltalerhöhung gegen Bareinlage mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter Ausnutzung des gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2017) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 34.771.185 um bis zu EUR 2.357.368 auf bis zu EUR 37.128.553 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.357.368 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlage erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 dividendenberechtigt. Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com zugänglichen Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen. Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 21. Februar 2018 bis (einschließlich) zum 6. März 2018 dauernden Bezugsfrist ausüben. Den Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog. Überbezug); den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu. Bezugswünsche von Verpflichteten aus von der Gesellschaft abgeschlossenen Bezugsverpflichtungsvereinbarungen werden im Umfang der jeweiligen Verpflichtung anteilig vorrangig vor Überbezugsorder berücksichtigt. Die Donau Invest Beteiligungs Ges.m.b.H. (Donau Invest), Wien, AU, hat eine verbindliche Zusage gegeben, Neue Aktien in einem Umfang von 120.000 Stück zu zeichnen. Anknüpfend an diese Festbezugserklärung hat die Gesellschaft der Donau Invest die Möglichkeit eines Überbezugs von bis zu 120.000 nicht bezogenen Neuen Aktien und entsprechende anteilige Zuteilung in Abhängigkeit der Verfügbarkeit zugesagt. Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene neue Aktien sollen zudem im Rahmen internationaler Privatplatzierungen qualifizierten Anlegern in ausgewählten Ländern zu einem mindestens dem Bezugspreis entsprechenden Preis angeboten werden. Der US-Investor Global Corporate Finance (die "GCF") hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, im Rahmen der Privatplatzierungen (wie nachfolgend definiert) direkt oder indirekt zehn Prozent des gezeichneten Volumens zu beziehen. Die Gesellschaft hat GCF eine solche Zuteilung unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Neuen Aktien, ggf. anteilig, entsprechend zugesagt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 20. Februar 2018 mit den erforderlichen Informationen und Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der Internetseite der MOLOGEN AG veröffentlicht. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung soll voraussichtlich am 13. März 2018 erfolgen. Bei Vollplatzierung der Kapitalerhöhung werden dem Unternehmen voraussichtlich Bruttoerlöse von rund EUR 5.000.000 zufließen. Diese sollen für die Finanzierung des Geschäftsbetriebes über das erste Quartal 2018 hinaus sowie insbesondere zur weiteren Finanzierung der laufenden Studien und der Aktivitäten zur Auslagerung der Produktion verwendet werden. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Kontakt
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