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04.02.2015 11:22:31

Bundeskabinett verschärft Strafen für ins Ausland reisende Dschihadisten

   BERLIN (AFP)--Die Bundesregierung hat eine Strafrechtsverschärfung auf den Weg gebracht, die die Ausreise von Dschihadisten in Kriegsgebiete eindämmen soll. Das Kabinett beschloss nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch in Berlin, dass künftig bestraft wird, wer "zum Zwecke der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" ins Ausland reist. Von der Neuregelung sollen sowohl schwere Gewalttaten als auch die Ausbildung dafür erfasst werden. Bereits der Versuch einer Ausreise für diese Zwecke soll unter Strafe gestellt werden.

   Die Gesetzesnovelle schafft zudem einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Er stellt jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten finanziert werden sollen. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um "nicht unerhebliche Vermögenswerte" ging.

   Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die UN-Resolution gegen "foreign fighters" (ausländische Kämpfer) aus dem vergangenen Jahr um. Die Resolution verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gesetze gegen die Ausreise solcher Kämpfer zu schaffen. Dafür wird in Deutschland der erst 2009 geschaffene Strafrechtsparagraf 89a reformiert, mit dem bereits die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe gestellt wurde. Der Bundestag muss den Neuregelungen noch zustimmen.

   DJG/apo

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   February 04, 2015 04:52 ET (09:52 GMT)- - 04 52 AM EST 02-04-15

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