05.11.2015 15:14:40

BGH prüft Urheberrechte an Möbeln, Leuchten, Musik

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Möbel, Leuchten, Gitarrenmusik: Ob hier Urheberrechte verletzt worden sind und welche Konsequenzen das hat, prüft seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Drei Klagen liegen den Karlsruher Richtern vor. In einem Fall geht es um den heimlichen Mitschnitt eines Livekonzerts des italo-amerikanischen Jazz-Gitarristen Al Di Meola. Die entsprechende schwarz gebrannte CD wurde anschließend beim Internethändler jpc angeboten. Die Richter müssen klären, ob das Unternehmen für die Urheberrechtsverletzung haftet. (Az.: I ZR 91/11 u.a.)

In den beiden anderen Fällen geht es um Werbung von italienischen Unternehmen für Kopien von Designermöbeln sowie der sogenannten Wagenfeld-Leuchte (Bauhaus) in Deutschland. Die Kläger machen geltend, dass in Deutschland selbst dann nicht für derartige Nachahmungen geworben werden darf, wenn die Beklagten ihren Geschäftssitz in Italien haben. Sie hafteten daher nach deutschem Recht.

Im Falle des Livemitschnitts verweigert jpc die Zahlung der Abmahngebühren mit dem Argument, die Plattform habe keinen Einfluss darauf, welche Produkte ins Internet gestellt würden. Die CD war nach der Abmahnung aus dem Angebot genommen worden. Noch ist nicht bekannt, wann der BGH seine Urteile verkünden will./din/DP/stb

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