18.10.2019 17:28:42

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APA ots news: EANS-Adhoc: ams Offer GmbH / Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro

adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der

Emittent verantwortlich.

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Fusion/Übernahme/Beteiligung

18.10.2019

Frankfurt am Main -

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH)

c/o Youco24 Business Center

Kennedyallee 109

60596 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

116376

Zielgesellschaft:

OSRAM Licht AG

Marcel-Breuer-Straße 6

80807 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199675

ISIN: DE000LED4000

ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH) (die

"Bieterin"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten,

Österreich, hat heute entschieden, den Aktionären der OSRAM Licht AG im Wege

eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ("Übernahmeangebot")

anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der OSRAM

Licht AG (DE000LED4000; die "OSRAM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin

beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 41,00 je OSRAM-Aktie

anzubieten.

Die Bieterin geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von

bestimmten regulatorischen Verfahren und von dem Erreichen einer

Mindestannahmeschwelle von 50% der OSRAM-Aktien plus einer OSRAM-Aktie und

anderen üblichen Vollzugsbedingungen abhängig machen wird.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in

deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung)

mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum

Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter

www.offer-ams-osram.de.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch

Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")

verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OSRAM-Aktien. Die Bedingungen und weitere

das Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der OSRAM Licht AG

betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach

Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird.

Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu

lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige

Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot

zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien

von ams.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in

Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz

gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen

Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich

über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der

Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act

von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der

Ausnahme in Rule 14d-1(d) gemacht werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen

und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und

in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor,

während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-

Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies

gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-

oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese

Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities

Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden und eine solche

Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur

aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der

Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten

werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von

Amerika findet nicht statt.

Frankfurt am Main, 18. Oktober 2019

ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH)

Der Geschäftsführer

Rückfragehinweis:

Moritz M. Gmeiner

Vice President Investor Relations

Tel: +43 3136 500-31211

Fax: +43 3136 500-931211

Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: ams Offer GmbH

Kennedyallee 109 / c/o Youco Business Center

D-60596 Frankfurt am Main

Telefon: +43 3136 500 32605

FAX:

Email: investor@ams.com

WWW:

ISIN: AT0000A18XM4

Indizes:

Börsen: SIX Swiss Exchange, Frankfurt, Xetra

Sprache: Deutsch

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/32751/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0156 2019-10-18/17:23

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