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16.06.2021 20:53:00
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Alphabet-Aktie dreht ins Minus: Medienregulierer überprüfen Google News Showcase auf Transparenz
Mehrere Medienhäuser hatten sich den Angaben zufolge an die Landesmedienanstalten gerichtet, weil sie Nachteile für sich befürchten. Obwohl die Medienregulierer das Angebot auf Transparenz hin prüfen wollen, wiesen sie zugleich vier Beschwerden von regionalen Verlagen, die an dem Google-Angebot nicht teilnehmen, formal ab, wie es weiter hieß. Maßgeblich war für die Medienregulierer nach eigenen Angaben, dass die Verlage eine Teilnahme an dem Angebot "nicht aktiv angestrebt hatten". "Eine Verpflichtung zur aktiven Einladung durch Google besteht hier nicht."
Hinzu komme, dass die Medienregulierer das Angebot eher als Medienplattform werten und nicht als sogenannter Medienintermediär, der Inhalte auf seiner Seite lediglich bereitstellt. Die Beschwerden hatten sich auf einen Diskriminierungsparagrafen im Medienstaatsvertrag bezogen, der für Medienintermediäre gilt.
Erst Anfang des Monats war bekanntgeworden, dass das Bundeskartellamt seinerseits eine kartellrechtliche Prüfung des Angebots Google News Showcase eingeleitet hat.
Mit dem News Showcase ermöglicht Google Verlagen, ihre Inhalte prominent im Web zu platzieren. Dabei erhalten die Inhalteanbeiter eine finanzielle Vergütung. Die Höhe des Entgelts und die weiteren Vertragsbestimmungen werden von den Beteiligten vertraulich behandelt. Das Google News Showcase startete im Herbst zunächst in Deutschland und Brasilien, ist mittlerweile aber auch in weiteren Ländern erreichbar.
Medienregulierer beanstanden Kooperation des Bundes mit Google
Medienregulierer haben eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium beanstandet. Der Internetkonzern hatte bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten eine prominent hervorgehobene Infobox mit Infos des Nationalen Portals gesund.bund.de als Ergebnis angezeigt - diese Praxis wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt. Die Zusammenarbeit habe andere Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte behindert, erklärten die Landesmedienanstalten am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Google habe die im Medienstaatsvertrag festgeschriebene Diskriminierungsfreiheit verletzt.
Die Informationen des Bundes-Portals stammten zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut (RKI) oder von medizinischen Fachgesellschaften. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhoffte sich durch die Kooperation einen Bekanntheitsschub für das Portal. Die Kooperation wurde im November 2020 vorgestellt. Medienhäuser befürchteten Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten.
Im Dezember hatte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein das interne Verwaltungsverfahren angestoßen. Geprüft wurde, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere journalistisch-redaktionelle Angebote diskriminiert werden.
Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) entschied sich nun für eine Beanstandung. Da die Kooperation inzwischen beendet ist, verzichtete sie auf eine Untersagungsverfügung.
Der Fall beschäftigte bereits ein Gericht: Im Februar hatte das Landgericht München die Zusammenarbeit vorläufig untersagt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Es ging in dem Verfahren aber nicht um das Portal an sich. Geklagt hatte der Medienkonzern Hubert Burda Media über sein Tochterunternehmen, das Gesundheitsportal netdoktor.de. Google entfernte danach die prominente Darstellung des Portals.
Der Internetkonzern teilte am Mittwoch zu dem Ergebnis der Landesmedienanstalten auf dpa-Anfrage mit: "Dieser Sachverhalt ist bereits seit Februar geklärt."
Zeitschriften- und Zeitungsverleger begrüßten die Entscheidung der Medienregulierer. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) teilten in einem gemeinsamen Statement mit: "Die Entscheidung der ZAK zur Kooperation von Google mit dem Bundesgesundheitsministerium beim staatlichen Gesundheitsportal ist ein wichtiges Signal: Das deutsche Medienrecht überlässt es nicht der Willkür marktdominanter Digitalplattformen, welche Informationen und welche Meinungen die Leser zu Gesicht bekommen."
Der ganze Fall ist noch nicht zu Ende. Der Wort & Bild Verlag ("Apotheken Umschau") reichte nach eigenen Angaben eine Klage beim Landgericht Bonn gegen die Bundesrepublik ein. Aus Verlagssicht verstößt das Bundesgesundheitsministerium mit dem Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals gegen das aus dem Grundgesetz folgende Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Vom Landgericht hieß es auf Nachfrage, dass der 8. Dezember als Termin für eine mündliche Verhandlung geplant sei.
Der Verlag aus Bayern begrüßte zugleich die Entscheidung der Medienregulierer. Es sei wichtig, dass auch die Landesmedienanstalten ausdrücklich feststellen, dass die durch die Kooperation ausgespielten Infoboxen, die das Gesundheitsportal hervorhoben, "eine Diskriminierung der privatwirtschaftlich organisierten Presse" darstellten, teilte der Verlag mit.
Die Aktie der Google-Mutter Alphabet notiert an der NASDAQ zeitweise 1,22 Prozent tiefer bei 2.489,83 US-Dollar.
BERLIN (dpa-AFX)
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